Bitte nicht die genehmigungspflichtige Bauanfrage mit der nur anzeigeflichtigen Bauanzeige verwechseln! Im Kontext ist von einer Genehmigungspflicht auszugehen, siehe die übrigen Fragen.
Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können (§ 73 der Niedersächsischen Bauordnung).
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Der erforderliche Antrag wird
Bauvoranfrage oder Bauanfrage genannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/BauvorbescheidDies ist von einer "Bauanzeige" für nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben streng zu trennen. Hier wird lediglich eine Erklärung verlangt, dass alle Vorschriften und die Rechte anderer eingehalten werden. Beispiel:
https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/BA-6210-13.pdf