ist vermutlich die beste Lösung; "Recht der Treuhand" klingt zu spezifisch deutsch und verschleiert, dass die Figur des trust im angloamerikanischen Recht unserer Rechtsordnung (civil law) ziemlich fremd ist.
Das Wort trust (von Treue, daher auch Treuhand) bedeutet ursprünglich Vormundschaft, trustee Vormund; "Vormunschaftsrecht" wäre hier aber viel zu eng, weil es nur einen Teilaspekt bezeichnet.
Die Vorstellung des Staates (government) als "trustee" der Privatinteressen geht auf John Locke zurück, siehe Seite 115 ff. in
http://books.google.de/books?id=Cx80p97-_MQC&pg=PA116&lpg=PA...