Was ist "Kunst" für die Künstlersozialkasse
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Jun 4, 2008

Ich habe gerade vor ein paar Tagen einen Ablehnungsbescheid von der KSK erhalten, nachdem man dort fünf Monate über meinem Antrag gebrütet hat.

Meine Texte haben leider keine Gnade vor den Augen der KSK gefunden, obwohl der weitaus größte Teil meiner Übersetzungen veröffentlicht werden. Darunter befinden sich Reiseführer (einer erscheint in Kürze als Buch), Pressemitteilungen, Marketingtexte usw., also überwiegend Texte, bei denen man schon etwas freier sein kann und oftma
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Ich habe gerade vor ein paar Tagen einen Ablehnungsbescheid von der KSK erhalten, nachdem man dort fünf Monate über meinem Antrag gebrütet hat.

Meine Texte haben leider keine Gnade vor den Augen der KSK gefunden, obwohl der weitaus größte Teil meiner Übersetzungen veröffentlicht werden. Darunter befinden sich Reiseführer (einer erscheint in Kürze als Buch), Pressemitteilungen, Marketingtexte usw., also überwiegend Texte, bei denen man schon etwas freier sein kann und oftmals auch sein muss.

Ich frage mich nun, was "Kunst" im Sinner der KSK bedeutet. Ausschließlich Literaturübersetzungen? Davon kann kaum ein Übersetzer leben, wenn man der Aussage des VdÜ glauben kann.

Was habt ihr für Erfahrungen mit der KSK gemacht? Hat jemand Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und mit welchem Erfolg?

Ich freue mich auf eure Antworten.
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Damian Harrison (X)
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Ditto Jun 5, 2008

Bei mir war die Ablehnung ähnlich begründet. Künstlerisch sind demnach nur solche Übersetzungen bei dem der Übersetzer "künstlerische Freiheit" besitzt und nicht die Maßgaben der Auftraggeber folgen muß. Ich fand es zwar sehr schade (finanziell) aber andereseits auch nachvollziehbar. Die KSK ist eben eine Kunst- und Medienförderprogramm....aber für mich bedeutet dies eben auch keine Rentenbeiträge irgendwo zu bezahlen...

 
Irina Janke
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Noch mal ditto Jun 6, 2008

Mir ging es genauso, auch ich habe vor einigen Tagen meinen Ablehnungsbescheid bekommen, nachdem ich den Antrag im Dezember gestellt hatte.

Als Begründung hieß es, ich hätte keinen "für die Annahme einer publizistischen Tätigkeit ausreichenden Gestaltungsspielraum" und es wird auf ein Urteil vom BSG verwiesen, wonach dies für Texte gilt, "bei denen der Übersetzer nach der Natur der Sache keinen inhaltlichen Einfluss auf das Arbeitsergebnis nehmen soll."

Ich übe
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Mir ging es genauso, auch ich habe vor einigen Tagen meinen Ablehnungsbescheid bekommen, nachdem ich den Antrag im Dezember gestellt hatte.

Als Begründung hieß es, ich hätte keinen "für die Annahme einer publizistischen Tätigkeit ausreichenden Gestaltungsspielraum" und es wird auf ein Urteil vom BSG verwiesen, wonach dies für Texte gilt, "bei denen der Übersetzer nach der Natur der Sache keinen inhaltlichen Einfluss auf das Arbeitsergebnis nehmen soll."

Ich übersetze zum großen Teil Untertitel für Spielfilme und auch gelegentlich Marketingtexte, bin aber auch in der Softwarelokalisierung tätig. Von daher hat mich der ablehnende Bescheid nicht ganz so überrascht (obwohl die Untertitel den Großteil meiner Arbeit ausmachen).

Die Begründung mit dem "keinen inhaltlichen Einfluss" finde ich allerdings merkwürdig, weil ein Übersetzer nach meinem Verständnis per se keinen inhaltlichen Einfluss nehmen darf, sondern nur stilistisch, oder sehe ich das falsch? Beim Übersetzen geht es doch ums Übertragen von Inhalten, nicht ums Verändern, auch in der Literaturübersetzung.

Na ja, jedenfalls überlege ich auch noch, ob ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen sollte, muss aber noch darüber nachdenken, ob ich bei meinen Untertiteln tatsächlich Gestaltungsspielraum habe.

Ich denke, die KSK hat ihre Aufnahmepolitik in letzter Zeit verschärft (habe ich auch irgendwo mal gelesen) und es war vor einigen Jahren noch leichter, angenommen zu werden. Schade!
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inkweaver
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Danke für eure Antworten... Jun 12, 2008

Also stehe ich mit meiner Absage nicht ganz alleine da.

Hast du inzwischen Widerspruch eingelegt, Irina? Ich überlege noch, denn ich vermute, dass sich der Aufwand nicht lohnen wird.

Trotzdem bleibt für mich die Frage, wann ein Übersetzer "künstlerisch" im Sinne der KSK tätig ist? Ich denke da genauso wie du, Irina. Auch als Literaturübersetzer kann man gar nicht völlig frei sein, denn das ursprügliche Werk darf schließlich nicht völlig "verfälscht" werden.
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Also stehe ich mit meiner Absage nicht ganz alleine da.

Hast du inzwischen Widerspruch eingelegt, Irina? Ich überlege noch, denn ich vermute, dass sich der Aufwand nicht lohnen wird.

Trotzdem bleibt für mich die Frage, wann ein Übersetzer "künstlerisch" im Sinne der KSK tätig ist? Ich denke da genauso wie du, Irina. Auch als Literaturübersetzer kann man gar nicht völlig frei sein, denn das ursprügliche Werk darf schließlich nicht völlig "verfälscht" werden.

Dass man z. B. bei technischen und juristischen Übersetzungen keinen "Gestaltungsspielraum" hat, ist sicherlich richtig, aber bei vielen anderen Arten von Texten ist das m. E. nicht so eindeutig... Aber darüber könnte man wahrscheinlich endlos diskutieren.
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Nadine Kahn
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Kunst ist etwas Neues zu schaffen Jun 17, 2008

Für mich ist die Erklärung ehrlich gesagt nachvollziehbar. Es handelt sich bei Übersetzungen doch lediglich um eine Anpassung eines Mediums an einen bestimmten Sprachraum/für einen bestimmten Markt und hat nichts mit einer herausgebenden Tätigkeit in dem Sinn gemein, gerade weil man sich inhaltlich strikt an das Original zu halten hat. Ob man sie jetzt ausschmückt oder nicht - maßgeblich ist die Vorlage.

 
inkweaver
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Ja, aber... Jun 17, 2008

... dann dürfte doch eigentlich gar kein Übersetzer dort aufgenommen werden, oder? Auf der Homepage wird aber explizit gesagt, dass die KSK auch Übersetzern offensteht. Wo kann denn dann eine Grenze gezogen werden? Welcher Übersetzer ist ein "Künstler" und welcher nicht? Wären alle Übersetzer von vornherein ausgeschlossen, würde ich mir die Frage natürlich nicht stellen, aber so bleibt sie für mich nach wie vor ungeklärt.

 
Irina Janke
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Genau Jun 18, 2008

Das sehe ich genauso wie Katharina. Mir ist auch weiterhin schleierhaft, wie die KSK einen "künstlerisch tätigen" Übersetzer im Gegensatz zu einem nicht künstlerisch tätigen definiert.

Jedenfalls werde ich keinen Widerspruch gegen meinen negativen Bescheid einlegen. Ich fürchte auch, dass der Aufwand zu hoch wäre, und ich habe, ehrlich gesagt, nicht die Energie, mich da durch alle möglichen Instanzen zu kämpfen.

Andererseits wurmt mich deren Begründung immer
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Das sehe ich genauso wie Katharina. Mir ist auch weiterhin schleierhaft, wie die KSK einen "künstlerisch tätigen" Übersetzer im Gegensatz zu einem nicht künstlerisch tätigen definiert.

Jedenfalls werde ich keinen Widerspruch gegen meinen negativen Bescheid einlegen. Ich fürchte auch, dass der Aufwand zu hoch wäre, und ich habe, ehrlich gesagt, nicht die Energie, mich da durch alle möglichen Instanzen zu kämpfen.

Andererseits wurmt mich deren Begründung immer noch ein bisschen und ich hätte gute Lust, mich bei der KSK mal direkt zu erkundigen, wie sie Kunst im Bereich Übersetzen definiert.
Auch die Bearbeitungszeit von gut einem halben Jahr finde ich übertrieben lang, ich kann mir gar nicht vorstellen, daß so viele Aufnahmeanträge abgearbeitet werden müssen, aber wer weiß....
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kskforum
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Infos zum Thema Künstlersozialkasse Jul 6, 2008

Hallo aus Hamburg !
Ich betreibe seit vielen Jahren ein Forum zum Thema Künstlersozialkasse .
www.kskforum.de

Ich bin Musiker und über die KSK pflichtversichert . Gleichzeitig werde ich gerade als
"möglicher" Verwerter überprüft .

Ich hoffe auf meinem Forum findet Ihr die ein oder andere Information .


 
inkweaver
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Danke für den Link Jul 12, 2008

Vielen Dank für den interessanten Link. Bisher hatte ich noch keine Gelegenheit, alles genau durchzulesen, aber offensichtlich sind wir Übersetzer ja nicht die einzigen, die abgewiesen werden.

 
Irina Janke
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Daten weitergegeben Aug 5, 2008

Heute kam ein Brief von der KSK (nachdem mein Antrag dort vor geraumer Zeit abgelehnt wurde, s.o.), in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Antragsunterlagen an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung weitergeleitet wurden, um zu ermitteln, ob eine Versicherungspflicht "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" besteht.

Selbstverständlich ist das nicht der Fall, mit der BfA (oder neuerdings Deutsche Rentenversicherung Bund) habe ich nach Aufnahme meiner Selbständigkeit ausre
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Heute kam ein Brief von der KSK (nachdem mein Antrag dort vor geraumer Zeit abgelehnt wurde, s.o.), in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Antragsunterlagen an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung weitergeleitet wurden, um zu ermitteln, ob eine Versicherungspflicht "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" besteht.

Selbstverständlich ist das nicht der Fall, mit der BfA (oder neuerdings Deutsche Rentenversicherung Bund) habe ich nach Aufnahme meiner Selbständigkeit ausreichend kommuniziert und es ist dahingehend alles geklärt.

Liegt es an mir oder ist es ziemlich unverschämt, dass die KSK meine Unterlagen ungefragt weiterschickt?
Immerhin hatte ich dem Antrag einige vertrauliche Dokumente (Rechnungen, POs etc) beigelegt. Das hatte ich mir von meinen jeweiligen Kunden zwar absegnen lassen, aber nicht, dass diese Dokumente noch weiter die Runde machen. Ich bin jedenfalls ziemlich angefressen deswegen.

Geht es anderen vielleicht ähnlich? Ich werde mich mal unter dem oben geposteten Link umschauen, vielleicht gibt es da ja Erfahrungsberichte...
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inkweaver
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Dieser Brief ist mir auch ins Haus geflattert... Aug 21, 2008

Ich bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen, hatte Irinas Nachricht aber schon vorher gelesen und war deshalb vorbereitet, sonst hätte ich mich wahrscheinlich noch mehr aufgeregt.

Selbstverständlich bin auch ich nicht rentenversicherungspflichtig, ich finde es aber ebenfalls reichlich unverschämt, vertrauliche Daten einfach so weiterzugeben. Es drängt sich ja der Verdacht auf, dass die KSK überwiegend dazu da ist, Adressen zu sammeln, um diese dann weiterzuleiten...
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Ich bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen, hatte Irinas Nachricht aber schon vorher gelesen und war deshalb vorbereitet, sonst hätte ich mich wahrscheinlich noch mehr aufgeregt.

Selbstverständlich bin auch ich nicht rentenversicherungspflichtig, ich finde es aber ebenfalls reichlich unverschämt, vertrauliche Daten einfach so weiterzugeben. Es drängt sich ja der Verdacht auf, dass die KSK überwiegend dazu da ist, Adressen zu sammeln, um diese dann weiterzuleiten...

Ich ärgere mich jedenfalls, dass ich mir die Mühe gemacht und den Antrag auf Aufnahme bei der KSK überhaupt gestellt habe...
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