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Übersetzervertrag auf freier Mitarbeiter-Basis
Téma indítója: Eva Bartilucci
Aniello Scognamiglio (X)
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Unrealistisch! Oct 1, 2008

evina2 wrote:

Danke auch dir Aniello,

im Vertrag ist ein Stundenlohn von 15€ festgelegt (in einer Stunde sollen durchschnittlich 400 Wörter übersetzt werden).

Eva


Das ist noch ein Punkt, der mir zu denken geben würde. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber 400 Wörter pro Stunde (qualitätsgesichert), macht 3.200 Wörter in 8 Stunden, wenn du ununterbrochen schuftest, das ist absolut unrealistisch, vergiss es!


 
Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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TÉMAINDÍTÓ
... Oct 2, 2008

Guten Morgen,

es geht um einen Nebenjob. Ich werde höchstens 1 1/2 h am Stück daran arbeiten (5-8h pro Woche!! ich habe nicht vor, das gesamte Wochenpensum an einem Tag zu bewältigen) und ich denke, dass es gut möglich ist, da die Texte echt nicht kompliziert sind. Außerdem steht durchschnittlich 400 Wörter im Vertrag, d.h. wenn ich mal länger brauche, rechne ich halt mehr ab.

Trotzdem danke!

Eva


 
RWSTranslati (X)
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Bedeutung Scheinselbständigkeit Oct 2, 2008

evina2 wrote:

Hallo Steffen,

vielen Dank für die Antwort.
Was würde das denn konkret bedeuten, wenn eine Scheinselbstständigkeit zustande kommen würde? Wäre ein solches Arbeitsverhältnis überhaupt nicht möglich?
Wie gesagt ginge es um ca. 300€ monatlich...

DANKE

Eva


Hallo,

ohne in die doch recht komplizierten Details zu gehen, bedeutet die Feststellung einer Scheinselbstätndigkeit zum einen, dass Du danach bei Deinem Arbeitgeber regulär fest angestellt bist und zum anderen die ggf. anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 4 Jahre (glaube ich, d.h. ohne Gewähr) von Dir und dem Arbeitgeber nachgefordert werden.

Viele Grüße

Hans


 
Claudia Digel
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Noch mal zur Bezahlung Oct 2, 2008

Hallo Eva,

Außerdem steht durchschnittlich 400 Wörter im Vertrag, d.h. wenn ich mal länger brauche, rechne ich halt mehr ab.


abgesehen davon, dass ich einen Stundenlohn von 15 Euro bzw. einen Wortpreis von 0,0375 €, der sich aus den von dir genannten Zahlen ergibt, weiterhin für absolut inakzeptabel halte, bist du dir sicher, dass das so funktionieren wird, wie du schreibst?

Wenn der Kunde mit 400 Wörtern pro Stunde kalkuliert (was selbst für einen erfahrenen Übersetzer ein stolzer Schnitt ist, da gebe ich Aniello Recht), wird er vermutlich auch nicht bereit sein, für 400 Wörter mehr zu bezahlen als diese eine Stunde, auch wenn du doppelt oder dreimal so lange dafür brauchst. Diesen Punkt würde ich auf jeden Fall vorab genau abklären.

Viele Grüße
Claudia


 
Katrin Hollberg
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Ratsamer ist per se ein höherer Stundensatz Oct 2, 2008

Claudia Digel wrote:
Wenn der Kunde mit 400 Wörtern pro Stunde kalkuliert (was selbst für einen erfahrenen Übersetzer ein stolzer Schnitt ist, da gebe ich Aniello Recht), wird er vermutlich auch nicht bereit sein, für 400 Wörter mehr zu bezahlen als diese eine Stunde, auch wenn du doppelt oder dreimal so lange dafür brauchst. Diesen Punkt würde ich auf jeden Fall vorab genau abklären.


Da kann ich mich nur aus vollem Herzen anschließen. Erfahrungsgemäß wird wirklich anders herum ein Schuh daraus: Der Übersetzer soll persönlich dafür sorgen, dass er die vom Büro angestrebte Performance einhält, auch wenn er darunter liegen sollte. Soll heißen, wenn er länger gebraucht hat, ist es sein eigenes Problem.

Darauf bauen, dass man mir im Nachhinein entgegenkommt würde ich auf keinen Fall, sondern darauf achten, dass der Stundensatz für mich akzeptabel ist, das ist er bei 15,- € auf keinen Fall mehr, ganz egal wie gut o. schnell andere sind/wie einfach o. komplex Texte sind. Eine gewisse Bearbeitungszeit fällt immer an und oftmals gibt es auch noch Reibungsverluste durch den Auftraggeber, bevor man zum eigentlichen Übersetzen kommt. (Texte werden nachgebessert, aktualisiert, der techn. Zugang verzögert sich etc...) Alles nicht Verschulden des Übersetzers, der aber trotzdem viel mehr Zeit reinsteckt, als er dann de facto abrechnen darf. ...die anderen Bedenken teile ich mit den anderen übrigens auch. Grüße-Katrin


 
Nadine Kahn
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Selbständige Tätigkeit neben dem Studium! Oct 2, 2008

Sie ist Studentin und kann sich somit ganz andere Stundensätze leisten als so mancher fest etablierte Übersetzer. Das ist doch wohl offensichtlich. WG oder Studentenbude, Studentenversicherung, etc. Dass sich der Preis auf Dauer nicht halten lässt und später ganz andere Kalkulationen gemacht werden, ist ihr sicher auch bewusst. Manche hier vergessen womöglich das Frei vor Berufler.... See more
Sie ist Studentin und kann sich somit ganz andere Stundensätze leisten als so mancher fest etablierte Übersetzer. Das ist doch wohl offensichtlich. WG oder Studentenbude, Studentenversicherung, etc. Dass sich der Preis auf Dauer nicht halten lässt und später ganz andere Kalkulationen gemacht werden, ist ihr sicher auch bewusst. Manche hier vergessen womöglich das Frei vor Berufler. Wenn ich ein Haus erbe und keine Mietkosten für mein Büro habe, kann das auch in den Preis einfließen. Zudem wird es weltwelt doch immer Leute geben, die sich einen niedrigeren Preis leisten und andere unterbieten können. Es geht um die Qualität und hier muss jeder schauen, wie er zurecht kommt. Ich finde es auf jeden Fall klasse, dass man vor dem Studienabschluss schon in den Beruf einsteigen kann, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

Noch mal zum Thema: Die Firma kann dich nicht beschäftigen, wenn du kein Freiberufler (keine Selbständige) bist, es sei denn du hast ein Angestelltenverhältnis. Wie soll es anders gehen? Das heißt, melde dich beim Finanzamt und zeige diesem an, dass du eine freiberufliche Tätigkeit neben dem Studium anstrebst. So bekommst du deine Nummer und kannst deine USt.-ID beantragen. Du bist als freier Mitarbeiter/Freiberufler in der Pflicht nachzuweisen, dass deine Einkünfte 400 Euro nicht übersteigen und du eben nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Ohne USt.-ID wäre das mit enormem Aufwand verbunden und, wie gesagt, du kannst sonst keine Rechnungen schreiben.

Wenn ich mich hier irren sollte, darf gerne korrigiert werden.

MfG
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Michele Johnson
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USt-Pflicht? Oct 2, 2008

Nadine Kahn wrote:

.... So bekommst du deine Nummer und kannst deine USt.-ID beantragen. ...Ohne USt.-ID wäre das mit enormem Aufwand verbunden und, wie gesagt, du kannst sonst keine Rechnungen schreiben.
MfG


Bin kein Steuerberater, aber ich denke als Kleinunternehmer kann (muss) man sehr wohl Rechnungen ohne USt-ID schreiben. Die Kleinunternehmerregelung wäre sogar wahrscheinlich die einfachste Variante erstmal. Was für einen Aufwand meinst du? Wie ein Unternehmen im EU-Ausland auf eine Rechnung vom deutschen Kleinunternehmer ohne USt reagiert, kann ich nicht sagen, aber eine Firma z.B. in den USA oder der Schweiz schert sich sicherlich nicht um welche Steuernummer dort angegeben wird.

Und mit einer USt-Nummer ist man schliesslich verpflichtet, die USt an die Staat abzuführen, vermutlich vierteljährlich? Genau das fände ich viel Aufwand für einen Job mit EUR 300 pro Monat.

Davon abgesehen, wäre auch ich sehr vorsichtig hier. Ein echter Unternehmer entscheidet selbst über Preisangebot, Stunden, Abrechnungsintervall, usw. Die Geschichte mit der Mutterfirma im Ausland kommt mir auch verdächtig vor...


 
Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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TÉMAINDÍTÓ
.. Oct 2, 2008

Danke für die weiteren Antworten

Nadine: ja, die 15€/h halte ich auch für angemessen, da ich ja auch noch Studentin bin. Später (sofern ich als Freiberuflerin arbeiten sollte) muss ich natürlich wesentlich mehr verlangen... Dieser Job soll ja u.a. auch einfach nur dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln.

Michele: Inwiefern kommt dir das mit dem Mutterunternehmen im Ausland (Holland) verdächtig vor? Die
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Danke für die weiteren Antworten

Nadine: ja, die 15€/h halte ich auch für angemessen, da ich ja auch noch Studentin bin. Später (sofern ich als Freiberuflerin arbeiten sollte) muss ich natürlich wesentlich mehr verlangen... Dieser Job soll ja u.a. auch einfach nur dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln.

Michele: Inwiefern kommt dir das mit dem Mutterunternehmen im Ausland (Holland) verdächtig vor? Die Texte werden dort verfasst und die Übersetzungen (in alle Sprachen) von dort aus organisiert.

Gruß


Eva



[Bearbeitet am 2008-10-02 12:59]
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Nadine Kahn
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Mehraufwand, für wen? Oct 2, 2008

Michele Johnson wrote:

Bin kein Steuerberater, aber ich denke als Kleinunternehmer kann (muss) man sehr wohl Rechnungen ohne USt-ID schreiben.


Klar! Aber, ohne Anmeldung beim Finanzamt, macht sie das ja nicht als Selbständige, oder wie würdest du das sehen?

Was für einen Aufwand meinst du?

Ich sprach vom Aufwand dem deutschen Finanzamt zu belegen, wie viel denn nun im Endeffekt eingenommen wurde.

Und mit einer USt-Nummer ist man schliesslich verpflichtet, die USt an die Staat abzuführen, vermutlich vierteljährlich? Genau das fände ich viel Aufwand für einen Job mit EUR 300 pro Monat.

Nö. So lange du eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitest, kannst du lange Jahre arbeiten mit deiner Nummer und musst nichts abführen. So wie das (wahrscheinlich!) auch hier der Fall ist. Das Finanzamt kriegt bei dieser Summe nichts ab. Fraglich bleibt, ob sie dann überhaupt etwas von der Nebentätigkeit erfahren muss (Stichwort: Mehraufwand). Allerdings ist man mit den Nummern doch auf der sicheren Seite.


 
Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
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Kleinunternehmer keine UID-Nr. Oct 2, 2008

Ein Kleinunternehmer bekommt gar keine USt-Identifikationsnummer.
Die UID-Nr. bekommt man nur als USt-pflichtiges Unternehmen.


Elke


 
RWSTranslati (X)
RWSTranslati (X)
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Umsatzsteuer und Umsatzsteueridentnummer und Steuern und Oct 2, 2008

Nadine Kahn wrote:

.....
Und mit einer USt-Nummer ist man schliesslich verpflichtet, die USt an die Staat abzuführen, vermutlich vierteljährlich? Genau das fände ich viel Aufwand für einen Job mit EUR 300 pro Monat.

Nö. So lange du eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitest, kannst du lange Jahre arbeiten mit deiner Nummer und musst nichts abführen. So wie das (wahrscheinlich!) auch hier der Fall ist. Das Finanzamt kriegt bei dieser Summe nichts ab. Fraglich bleibt, ob sie dann überhaupt etwas von der Nebentätigkeit erfahren muss (Stichwort: Mehraufwand). Allerdings ist man mit den Nummern doch auf der sicheren Seite.


Hallo ich bin kein Steuerberater, daher alles folgende ohne Gewähr:

Wenn man slebstständig tätig sein will kann man entweder ein Gewerbeaufnehmen und muss dieses dann beim Gewerbeamt anmelden. Als Übersetzer kann man dagegen auch freiberuflich selbständig tätig werden un dmuss damit eben genau kein Gewerbe anmelden. Allerdings muss man seine Einnahmen dem Finanzamt angeben und natürlich auch über seine Einnahmen Buch führen. Soweit ich weiss braucht man hierfür aber keine neue Steuernummer, sondern man meldet die Einnahmen zusammen mit der normalen Steuererklärung an. (Wenn man natürlich noch keine Steuernummer hat, braucht man doch eine). Ambesten hierfür einfach kurz beim Finazamt anrufen, die wissen das genau.

Dann bleibt die Frage mit der Umsatzsteuer. Hier gibt es die Option als Kleinunternehmer (Einnahmen unter einer bestimmten Grenze, keine Angestellten, ...) auf die Berechnung von Umsatzsteuer zu verzichten. D.h. man berechnet seinen Kunden keine Umsatzsteuer und kann aber auch von seinen Ausgaben keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Man kann aber auch be sehr geringen Einnahmen bereits eine Umsatzsteuererklärung machen, d.h. dei Umsatzsteuer von seinen Kunden verlangen und dafür bei den Ausgaben die Vorsteuer vom Finazamt wieder bekommen. Umsatzsteuer die man von seinen Kunden einnimmt sind immer an das Finanzamt abzuführen. Ich kenne hier keine Geringfügigkeitsgrenze.

Und wenn man denn nun sich dazu entschlossen hat Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen, kann man sich eine UmsatzsteuerIdentnummer besorgen, wodurch man nunmehr von seinen Kunden aus der EU keine Umsatzsteuer mehr berechnen muss, wenn diese auch eine Umsatzsteuer-Identnummer haben. Dafür verkompliziert sich natürlich auch die Umsatzsteuererklärung wieder ein wenig, was eigentlich nur die Steuerberater zu glücklicheren Menschen machen dürfte.

Prinzipiell dürfte man wohl verallgmeinern, dass der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nur dann wirklich Sinn macht, wenn man auch entsprechende Betriebsausgaben hat, für die man die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt wieder bekommen kann. Ungünstig ist Sie auf jeden Fall dann, wenn man in erheblichem Umfang auch Privatkunden hat, denn die zahlen am Ende die Umsatzsteuer. Für Unternehmen ist Umsatzsteuer immer nur ein durchlaufender Posten.


Aber eigentlich war die Frage doch ganz anders: Handelt es sich bei der vorgestelten Konstruktion überhaupt über eine selbständige Tätigkeit und ist der angebobtene Lohn akzeptabel.

Soweit ich das verfolgt habe erscheinen die 15,- EUR / Stunde akzeptabel zu sein und es wäre nur sicherzustellen, dass es wirklich 15,- EUR / Stunde sind und diese nicht an eine Übersetzungsminimalleistung gekoppelt sind.

Die Frage der Selbständigkeit würde ich anhand der verfügbaren Checklistenklären und auch offen mit dem Auftraggeber besprechen, da der sicher auch kein Interesse hat den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung irgendwann mal nachzuzahlen.

Viele Grüße

Hans


 
Nadine Kahn
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Mit der Steuernummer zur USt.-ID Oct 3, 2008

DSC wrote:

Aber eigentlich war die Frage doch ganz anders: Handelt es sich bei der vorgestelten Konstruktion überhaupt über eine selbständige Tätigkeit und ist der angebobtene Lohn akzeptabel.



Die Frage war: Braucht sie eine USt.-ID für Holland und das ist zu bejahen, sofern das Unternehmen diese benötigt:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__27a.html

Warum die Nummer da jetzt draufstehen muss, ist mir allerdings immer noch ein Rätsel. Du musst und willst ja keine MwSt berechnen, sondern mit dem Stundenlohn von 15 Euro haushalten.

Auf jeden Fall musst du dich über ein Formular beim Finanzamt zur freiberuflichen Tätigkeit bekennen (und eventuell bekommst du dort erstmal eine Steuernummer, falls du die nicht schon hast.) Ob du jetzt überhaupt eine Steuererklärung ausfüllen musst, wenn eh keinerlei Steuern anfallen... Man sieht 3 Fragezeichen auf meiner Stirn. Ich denke nein.


 
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Sie braucht wohl eher keine Oct 4, 2008

Nadine Kahn wrote:

...
Die Frage war: Braucht sie eine USt.-ID für Holland und das ist zu bejahen, sofern das Unternehmen diese benötigt:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__27a.html

...



Hallo,

wenn Sie z.B. als Kleinunternehmerin keine UST berechnet, braucht Sie auch keine UST-ID Nummer. Der Link verweist nur darauf, dass Sie eine beantragen könnte und diese dann für innergemeinschaftliche Leistungen zu verwenden ist. d.h. dann auch auf den Rechnungen drauf stehen muss.

Viele Grüße

Hans


 
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