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Achtung! Bewerbungsfoto auf Homepage verletzt Urheberrecht
Iniziatore argomento: Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
Nov 3, 2007

Hallo Sprachfreunde

Ich bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen (das Gerichtsurteil ist noch ganz neu) und habe nicht schlecht gestaunt, obwohl oft über Urheberrechtsverletzungen zu lesen ist (gerade was Fotos betrifft).

Diesen Artikel habe ich eingestellt, damit alle KollegInnen, die sich mit einem guten Foto präsentieren (u. a. auch hier in ProZ) noch "rechtzeitig" mit dem Urheber ihres Fotos "e
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Hallo Sprachfreunde

Ich bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen (das Gerichtsurteil ist noch ganz neu) und habe nicht schlecht gestaunt, obwohl oft über Urheberrechtsverletzungen zu lesen ist (gerade was Fotos betrifft).

Diesen Artikel habe ich eingestellt, damit alle KollegInnen, die sich mit einem guten Foto präsentieren (u. a. auch hier in ProZ) noch "rechtzeitig" mit dem Urheber ihres Fotos "einigen" können. Das Thema würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich habe mir mal für eBay ein Produktfoto "geliehen" und musste prompt (ohne vorherige Abmahnung) eine Strafe von 500 Euro zahlen. Also: Sichert euch lieber ab!

Der Artikel:

*Bewerbungsfotos auf Homepage verletzen Urheberrecht*

(dpa) - Wer sein von einem Profi-Fotografen gefertigtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf der eigenen Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen.

Das hat das Landgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Kunde muss dem Urteil zufolge nun die Bilder von der Seite nehmen, eine weitere Veröffentlichung wurde ihm untersagt. Die Betreiberin eines Fotostudios hatte auf Unterlassung geklagt (Az: 28 O 468/06).

Der Kunde hatte in dem Studio Fotos für seine Bewerbungen anfertigen lassen und diese Bilder dann auch auf seiner Homepage zu Werbezwecken allgemein zugänglich veröffentlicht. Das sei aber mit dem Fotostudio nicht abgesprochen gewesen, hieß es in dem Urteil. Die Verwendung eines Lichtbildes für Bewerbungen, auch Online-Bewerbungen, sei jedoch "von einer ganz anderen Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen" von Fotos auf einer Internet-Seite, stellten die Zivilrichter klar. Zumindest hätte es eines "expliziten Hinweises auf die geplante Nutzung auf der Website" durch den Kunden bedurft.

http://portal.gmx.net/de/themen/digitale-welt/internet/aktuell/4613000-Bewerbungsfotos-auf-Homepage-verletzen-Urheberrecht.html
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Heinrich Pesch
Heinrich Pesch  Identity Verified
Finlandia
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Membro (2003)
Da Finlandese a Tedesco
+ ...
Ja, da muss ich meine Frau fragen Nov 3, 2007

Sie hat das Urheberrecht an meinem Foto.
Dinge gibts in Deutschland, da lachen die Hühner.
Gruß
Heinrich


 
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Da Inglese a Tedesco
+ ...
Da sieht man's mal wieder: Nov 3, 2007

Hallo Aniello,

sehr interessant.

Logisch denken heißt also auch in diesem Fall mal wieder noch nicht Recht haben.

Meine Logik wäre gewesen:

Ohne mich, die abgebildete Person, gäbe es das Foto gar nicht.

Machen lassen kann ich es aber von jedem beliebbigen Fotografen.

Und ohne mein Einverständnids darf ER kein Foto von mir machen.

Also besitze ich das Urheberrecht an allen Fotos, die ich von mir mache
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Hallo Aniello,

sehr interessant.

Logisch denken heißt also auch in diesem Fall mal wieder noch nicht Recht haben.

Meine Logik wäre gewesen:

Ohne mich, die abgebildete Person, gäbe es das Foto gar nicht.

Machen lassen kann ich es aber von jedem beliebbigen Fotografen.

Und ohne mein Einverständnids darf ER kein Foto von mir machen.

Also besitze ich das Urheberrecht an allen Fotos, die ich von mir machen lasse.

Alles andere finde ich persönlich PERVERS - so auch dieses Urteil.

Aber das ist ja die Regel in Deutschland - Urteile bekräftigen in den meisten Fällen genau das, was dem gesunden Menschenverstand gerade nicht entspricht.

Zum Glück (bitte nicht falsch verstehen) lebt der Fotograf nicht mehr.

Aber ich könnte mir vorstellen, dass der deutsche Beamtenstaat die Perversion auch so weit treibt, dass sich noch die Erben in der dritten Generation mit mir vor Gericht zoffen können.

Hoffen wir, dass die meisten Fotografen Deinen Artikel nicht lesen.

In unser aller Interesse solltest Du ihn vielleicht wieder raus nehmen.

[Edited at 2007-11-03 08:07]
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Rox-Edling
Rox-Edling
Germania
Local time: 00:37
Da Spagnolo a Tedesco
+ ...
ja, aber.... Nov 3, 2007

...Deutschland ist schon seltsam.

Von dem Urteil habe ich auch gelesen, glaube mich aber zu erinnern, dass da spezifische Umstände zu berücksichtigen waren.

Selbst wenn dem nicht so ist:
Das Urteil wird oder würde ohnehin von der nächsthöheren Instanz kassiert werden, da heutzutage von einer Nutzung in Onlinebörsen und Homepages quasi auszugehen ist. Es stellt sich grundsätzlich die Frage künstlerischer Höhe. Ein Bewerbungsfoto hat diese m.E. nicht, ein
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...Deutschland ist schon seltsam.

Von dem Urteil habe ich auch gelesen, glaube mich aber zu erinnern, dass da spezifische Umstände zu berücksichtigen waren.

Selbst wenn dem nicht so ist:
Das Urteil wird oder würde ohnehin von der nächsthöheren Instanz kassiert werden, da heutzutage von einer Nutzung in Onlinebörsen und Homepages quasi auszugehen ist. Es stellt sich grundsätzlich die Frage künstlerischer Höhe. Ein Bewerbungsfoto hat diese m.E. nicht, ein Aktfoto oder so etwas schon eher. aber setzt ja niemand auf Proz.com ein, oder...?

Das ist ähnlich wie mit diesem Urteil des Landgerichts Hamburg zur verlinkung fremder Seiten, das jeder auf seine Homepage setzt: Da ging es auch um besondere Umstände, die zu diesem abstrus klingenden Urteil geführt haben.
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Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Da Inglese a Tedesco
+ ...
Ich glaube nicht, dass es in Deutschland so einfach ist Nov 3, 2007

Torsten Rox wrote:

Selbst wenn dem nicht so ist:
Das Urteil wird oder würde ohnehin von der nächsthöheren Instanz kassiert werden, da heutzutage von einer Nutzung in Onlinebörsen und Homepages quasi auszugehen ist.


Die Deutschen sind da schon ausdauernd: man kann sich 20 Jahre vor Gericht streiten wegen zwei Blättern, die vom Apfelbaum des Nachbarn in meinen Garten geflogen sind. Alles schon vorgekommen.

Und die gerichte zeiehen da kräftig mit - warum auch nicht: das ist ja ihr täglich Brot.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
AVVIO ARGOMENTO
Warum so drastisch? Nov 3, 2007

Steffen Pollex wrote:

Aber das ist ja die Regel in Deutschland - Urteile bekräftigen in den meisten Fällen genau das, was dem gesunden Menschenverstand gerade nicht entspricht.

>>> Das ist Ansichtssache! Verschiedene Meinungen sind so alt wie die Menschheit. Ob es uns passt oder nicht: Es ist wichtig, die Gesetze zu kennen. Der Unwissende zahlt.

Hoffen wir, dass die meisten Fotografen Deinen Artikel nicht lesen.

>>> Es wird Fotografen (die Rede ist von den professionellen, oder?) geben, die von dem Urteil wissen. Sie haben auch Internetzugang oder andere Informationsquellen.

In unser aller Interesse solltest Du ihn vielleicht wieder raus nehmen.

>>> Ganz im Gegenteil! Im Interesse aller ÜbersetzerInnen, die von dem Urteil noch nichts wissen, sollte der Artikel nicht entfernt werden! Jetzt hat jeder die Möglichheit, sich ggf. noch abzusichern. Wie gesagt: Spätestens wenn ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert (viele Anwälte haben sich übrigens aufs Abmahnen (Absahnen) spezialisiert), gibt es nichts mehr zu lachen!



 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
AVVIO ARGOMENTO
:-) Nov 3, 2007

Heinrich Pesch wrote:

Sie hat das Urheberrecht an meinem Foto.

>>> Deine Frau würde ich immer fragen

Dinge gibts in Deutschland, da lachen die Hühner.

>>> Eben nicht!

Gruß
Heinrich


 
Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
Local time: 00:37
Da Tedesco a Inglese
+ ...
Mehrfach kassieren Nov 3, 2007

Die Verwendung eines Lichtbildes für Bewerbungen, auch Online-Bewerbungen, sei jedoch "von einer ganz anderen Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen" von Fotos auf einer Internet-Seite, stellten die Zivilrichter klar.


Demzufolge dürfte ein Geschäftskunde, der für ein Angebot oder einen Vertrag eine Übersetzung hat anfertigen lassen, die gleiche Übersetzung nicht ohne weiteres auf seiner Webpräsenz veröffentlichen. Dafür dürfte der Übersetzer noch einmal kassieren.

Das tun Übersetzer zum Teil schon: sofern ich weiß ist es üblich, dass die Übersetzung eines Romans nicht automatisch mit der Freigabe zur Benutzung als Drehbuch verbunden ist. Solche Fälle regelt man vertraglich.

Die Frage ist lediglich, wo die Grenze zu ziehen sei. Müsste man explizit jede anvisierte Anwendung des Fotos/der Übersetzung bei der Auftragsvergabe angeben? Bisher habe ich auch den gesunden Menschenverstand walten lassen, aber jetzt komme ich vielleicht doch an meinen Benz!

Marc


 
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
Haha Nov 3, 2007

Marc P wrote:

Bisher habe ich auch den gesunden Menschenverstand walten lassen, ....

Marc


Eben das ist in Deutschland der falsche Weg und auch gar nicht gewollt - da gäbe es ja weniger Streitpunkte, und der Staat könnte nicht mit verdienen.

Ist schon so, wie das Sprichwort sagt:

"Schaff und erwirb,
zahl Steuern und stirb".

Alles andere stört nur die Abzocke



[Edited at 2007-11-03 09:38]


 
Nadine Kahn
Nadine Kahn  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
Danke schön, Aniello! Nov 3, 2007

Daraufhin hab ich sogleich mal mein geliehenes eBay-Bildchen ersetzt, man kann ja nie wissen...


MfG


 
erika rubinstein
erika rubinstein  Identity Verified
Local time: 00:37
Membro (2011)
Da Inglese a Russo
+ ...
Steffen! Hast du den Fotografen umgebracht? Nov 3, 2007

))))

 
Matthias Quaschning-Kirsch
Matthias Quaschning-Kirsch  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Membro (2006)
Da Svedese a Tedesco
+ ...
Karneval gibt's leider nicht nur in Köln... Nov 3, 2007

... sondern auch hier in Aachen.
Seit längerem trage ich mich mit dem Gedanken, auch ein attraktives Foto von mir auf meine Webseite zu setzen. Die Frage ist nur: Wer hat die Nutzungsrechte an dem Foto, das ich von dem blöden Gesicht des Fotografen machen werde, das er aufsetzen wird, wenn ich ihm vor dem Vollzug der Arbeiten einen Abtretungsvertrag vorlege?


 
buble
buble  Identity Verified
Da Spagnolo a Tedesco
+ ...
Konfus, konfus... ;-) Nov 3, 2007

Nette Diskussion...
Aniello: waren Dir Persönlichkeitrechte neu? *grins

@Steffen: Du hast Recht, lieber Steffen. Es hat nicht nur der Fotograf einklagbare Rechte, jede natürliche Person besitzt automatisch ein Persönlichkeitsrecht, wenn sie auf einem Foto abgebildet wird. Der Fotograf braucht zur gewerblichen Nutzung eines Fotos immer eine Freigabe der Nutzungsrechte der jew. Person.
Wirklich lustig ist, dass auch abgebildete Gebäude von "Ihren Eltern", also Staat
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Nette Diskussion...
Aniello: waren Dir Persönlichkeitrechte neu? *grins

@Steffen: Du hast Recht, lieber Steffen. Es hat nicht nur der Fotograf einklagbare Rechte, jede natürliche Person besitzt automatisch ein Persönlichkeitsrecht, wenn sie auf einem Foto abgebildet wird. Der Fotograf braucht zur gewerblichen Nutzung eines Fotos immer eine Freigabe der Nutzungsrechte der jew. Person.
Wirklich lustig ist, dass auch abgebildete Gebäude von "Ihren Eltern", also Staat oder verantwortlichen Stellen, mit einem Darfschein an den Fotografen versehen werden müssen, damit er sie gewerblich nutzen darf (und das nimmt manchmal wirklich groteske Formen an *lach).
Und ja: es ist üblich, dass der Verwendungszweck angegeben wird, bevor das Foto gekauft/gehandelt wird. Davon leben ja Fotogafen (siehe Mauritius, Tony Stone und andere...> royalty rights)
nochmal @ Steffen: keine Sorge wegen der 3ten Generation: es gibt feste "Verfallsregeln", welche das Ablaufen von Bild/Urheberrechten festlegen. Ich glaube 70 Jahre bei Werken/Fotografien von künstlerischem Wert - dann werden sie für alle frei zugänglich und zitierbar etc. > vorallem nützlich, wenn man bei literarischen Doktorarbeiten offen das Material zitieren kann...also: der Don Quijote hat keine Urheberrechte mehr. Andy Warhol steht an der Kippe))

In diesem "Gerichtsfall" geht es in meinen Augen einfach darum, dass die private Nutzung der Bewerbungsfotos und die gewerbliche Nutzung sich überschnitten haben. Und der Fotograf das, anstatt es wie ein normaler Mensch durch einen Telefonanruf zu lösen, eben angeht wie ein Unternehmer mit verletzten Eigentumsrechten - via Gericht. Vermutlich auch als "Präzedenz-Aussage", um andere zu warnen...
Ich denke aber nicht, dass die meisten Fotografen bei Bewerbungsfotos so rabiat werden

Für Eigentumsrechte haben Autoren/Überstezer/Musiker übrigens die Gema (wenn ich mich nicht irre, war die's...: GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, www.gema.de), bei der sie prozentuale Tantiemen abgreifen können, sobald sie frei arbeiten und die Arbeiten offen zugänglich sind. Wissen die meisten nur nicht... :-/

@Marc: die Verfilmung eines Romanes geschieht im Rahmen der Vergabe eines Drittrechts. Der Prozentanteil Autor/Verlag ist im Normalfall im Voraus festgelegt und liegt, wenn ich's richtig im Kopf habe, bei 30/70 oder weiter zu "Ungungsten" des Autors, je nachdem, wie weit die Skript-Vorlage sich vom Original entfernt. Drittrechte werden genauso wie Auslandsrechte bei Interesse verkauft (was sollte auch ein ausländischer Verlag mit automatischen Filmrechten machen, wenn der Besitzer nicht gerade einen Cousin bei Constantin-Fim hat) Das ist aber gängige Norm.
@Mark2: es ist üblich, für Bildrechte je nach Nutzungsrechtsvergabe mehrmals abzukassieren


Die allg. Grenze beim Copyright ist, dass man meistens ohne Probleme im kleinen Kreis oder auch online zitieren darf oder veröffentlichen - nach Absprache mit dem Urheber und unter Angabe des Namens des Copyright-holders (dazu schicke man im Zweifelsfall eine Email)...so einfach

@Heinrich: ein verdammt cleverer Schachzug...da könnte nur noch der Aberglaube dazwischenfunken, dass der Fotograf einem die Seele klaut und sie ins Foto transferiert - aber da geht es dann eher um "geistige Gesetze" als um Persönlichkeitsrechte
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Barbara Wiegel
Barbara Wiegel  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
Man kann's auch übertreiben... Nov 3, 2007

Zum Glück habe ich meine Fotos nicht in Deutschland anfertigen lassen und 'meine' Fotografin kann auch kein Deutsch und auch nur sehr schlecht Englisch.

Und mit dem Urheberrecht hat man's hier in Russland ja bekannterweise sowieso nicht so...


 
Annette Scheulen
Annette Scheulen  Identity Verified
Germania
Local time: 00:37
Da Inglese a Tedesco
+ ...
Urheberrecht an Übersetzungen Nov 3, 2007

Marc P wrote:

Demzufolge dürfte ein Geschäftskunde, der für ein Angebot oder einen Vertrag eine Übersetzung hat anfertigen lassen, die gleiche Übersetzung nicht ohne weiteres auf seiner Webpräsenz veröffentlichen. Dafür dürfte der Übersetzer noch einmal kassieren.


Genau! Im vorletzten MDÜ (BDÜ-Zeitschrift) wurde das in einem Artikel anhand des Urheberrechtsgesetzes ausführlich erläutert. Es wird Zeit, dass Übersetzer anfangen, ihre Rechte geltend zu machen. Texter, Journalisten und, wie man oben sieht, auch Fotografen berechnen schon lange für Mehrfachnutzungen höhere Honorare - und für eine unerlaubte Nutzung erst recht.

Marc P wrote:

Die Frage ist lediglich, wo die Grenze zu ziehen sei. Müsste man explizit jede anvisierte Anwendung des Fotos/der Übersetzung bei der Auftragsvergabe angeben?


Zitat aus o. g. Artikel: "Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird dem Auftraggeber einer Übersetzung im Zweifel lediglich die Zustimmung zur privaten bzw. betriebsinternen Nutzung eines einzigen Exemplars erteilt" ("Geistige Schöpfung - ja oder nein?" von Manuel Cebulla, MDÜ 3/07).

Der Argumentation in diesem Thread entnehme ich, dass das Urheberrecht unter Übersetzern, zumindest unter denen, die sich hier geäußert haben, vollkommen unbekannt ist. Ist das wirklich so ein Blödsinn, wo es auch unsere Werke schützen könnte?

(PS: Mein Beitrag erschien zeitgleich mit dem von buble.)

[Edited at 2007-11-03 13:53]


 
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