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Oct 22, 2009 07:42
14 yrs ago
2 viewers *
French term
aux torts et griefs
French to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Der volle Satz lautet: En cas de non respect des conditions d'engagement ci-dessus énumérées, le prêteur a la faculté de résilier de plein droit la convention de prêt aux torts et griefs du Muséum.
Aus einer Vereinbarung über die Leihgabe von Kunstobjekten für ein Museum. Es geht mir nur um diesen Ausdruck "aux torts et griefs". Im Kudoz-Archiv findet sich ein Eintrag "zu Lasten und Kosten", aber ist das wirklich der juristisch korrekte Ausdruck im Deutschen? Kennt jemand noch eine Alternative?
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Hilfe!
Aus einer Vereinbarung über die Leihgabe von Kunstobjekten für ein Museum. Es geht mir nur um diesen Ausdruck "aux torts et griefs". Im Kudoz-Archiv findet sich ein Eintrag "zu Lasten und Kosten", aber ist das wirklich der juristisch korrekte Ausdruck im Deutschen? Kennt jemand noch eine Alternative?
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Hilfe!
Proposed translations
(German)
4 +2 | aufgrund des Verschuldens von... | Michele Schwager |
3 +3 | wobei das Museum für sämtliche Folgen aufzukommen hat | MHager |
Proposed translations
+2
1 hr
aufgrund des Verschuldens von...
tort : Verschulden
grief : Vorwurf
grief : Vorwurf
Example sentence:
Beispiel : divorce aux torts réciproques : Scheidung aus beiderseitigem Verschulden
Peer comment(s):
agree |
Artur Heinrich
: aufgrund des Verschuldens und zulasten des ...
2 mins
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Danke auch an Gisela !!!
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agree |
GiselaVigy
: mit Artur!
20 mins
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+3
1 hr
wobei das Museum für sämtliche Folgen aufzukommen hat
Das Museum muss sämtliche Kosten übernehmen, die bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages anfallen.
Peer comment(s):
agree |
Artur Heinrich
: ergo: "zulasten" wie im Kudoz-Glossar
16 mins
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"zulasten" ist wirklich eleganter, ich war nur nicht darauf gekommen
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agree |
Michele Schwager
: zulasten, absolut richtig!
25 mins
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OK
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agree |
GiselaVigy
1 day 38 mins
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Discussion
mir ging es ähnlich... auch ich "hänge" noch an der alten Rechtschreibung. Lt. Duden heißt es zulasten, auch zu Lasten von...., die alte Schreibweise ist wohl demnach auch noch zulässig, allerdings denke ich in einem solchen Fall sollte man dann - auch wenn's weh tut - zugunsten der Einheitlichkeit auch hier die neue Schreibweise wählen. Oder wie handhabt Ihr das in der Praxis?
(Beides stimmt lt Fa. Duden)
Dankeschön!