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Mar 7, 2016 20:28
8 yrs ago
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Spanish term

patrimonio protegido

Spanish to German Law/Patents Law (general) Betreuungsrecht
Hallo,
ich weiß nicht, wie man "patrimonio protegido" im Zusammenhang mit der Betreuuung von Geschäftsunfähigen und Behinderten übersetzt.

Hier gibt es eine der vielen Beschreibungen:
http://inviertoyahorro.com/productos/patrimprotegido.html
Estos bienes y derechos constituirán el patrimonio especialmente protegido de las personas con discapacidad a cuyos efectos se establecen unos mecanismos concretos de administración y supervisión. Este patrimonio protegido tendrá como beneficiario, exclusivamente a la persona en cuyo interés se constituya, que será su titular, teniendo en cuenta que únicamente tendrán la consideración de personas con discapacidad las que se indican a continuación: ...

Das Patrimonio Protegido ist im Ley 41/2003, de 18 de noviembre, de protección patrimonial de las personas con discapacidad geregelt.
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2003-21053

Es handelt sich um ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen, das dazu dient, die Kosten für die Betreuung zu decken. Zuführungen zum PP sind steuerbegünstigt.

Weiß jemand, wie so etwas auf Deutsch heißt? Schonvermögen jedenfalls nicht.
Vielen Dank für eure Unterstützung!

Discussion

Daniel Gebauer (asker) Mar 8, 2016:
Danke ibz! Ich habe jetzt geschrieben: zweckgebundenes Vermögen in Betreuungsverhältnissen („patrimonio protegido“).
ibz Mar 8, 2016:
Eine Art Trust oder Treuhandvermögen Gemäss diesem Link: http://diariolaley.laley.es/Content/Documento.aspx?params=H4...
Ich würde aber ebenfalls den spanischen Begriff in Klammern hinzufügen, da es sich um ein Konstrukt handelt, das spezifisch spanisch ist.
Daniel Gebauer (asker) Mar 8, 2016:
Danke Katja "geschützt" scheint auf jeden Fall zu passen!
Katja Schoone Mar 8, 2016:
@ Daniel Ja, genau. Wie gesagt, ich habe es nur im Zshg mit Contargan gefunden und da uch nicht explizit Steuer, sondern HGB.
3.2 Vermögen von Contergangeschädigten nicht einzusetzen
Erhält ein contergangeschädigter Mensch Leistungen nach dem SGB XII, so ist sein Vermögen und das seines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners geschützt; es bleibt außer Betracht. Auskünfte hierzu müssen nicht erteilt werden (nach § 18 Abs. 2 Satz 4 Conterganstiftungsgesetz). Erhält hingegen der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner selbst Leistungen nach dem SGB XII, ist dessen Vermögen nicht geschützt. Außer Betracht bleibt dann das Vermögen des contergangeschädigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspa
Daniel Gebauer (asker) Mar 8, 2016:
Danke Katja, ich habe nichts Entsprechendes in Deutschland gefunden, ich müsste dann wohl "geschütztes Vermögen im Sinne von Ley X" schreiben.
Katja Schoone Mar 8, 2016:
geschütztes Vermögen denke ich. Hab zwar nur i. V. m. Contargan etwas gefunden, aber nachdem es kein Sonder- oder Schonvermögen ist, gehe ich davon aus, dass es einfach "geschütztes Vermögen" ist.
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