Glossary entry

German term or phrase:

Einziehung von Geschäftsanteilen

Italian translation:

ritiro di quote sociali

Added to glossary by Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.
Dec 1, 2016 15:43
7 yrs ago
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German term

Einziehung von Geschäftsanteilen

German to Italian Bus/Financial Science (general) Gesellschaftsrecht
Diese Frage wurde bereits gestellt, aber der Übersetzungsvorschlag (confisca) überzeugt mich nicht, weil die Einziehung sowohl mit oder gegen den Willen des ausscheidenden Gesellschafters (siehe unten) erfolgen kann. Andere Vorschläge? Danke im Voraus!


http://gmbhg.kommentar.de/Abschnitt-2/Einziehung-von-Geschae...
Die Amortisation des § 34 I GmbHG ist das Mittel der Wahl, um einen Gesellschafter aus der Gesellschaft mit oder gegen seinen Willen ausscheiden zu lassen. Hiernach kann der Ausschluss eines Gesellschafters sowohl gegen dessen Willen, als auch mit dessen Zustimmung erfolgen. Sowohl bei einem Ausschluss mit dessen Zustimmung als auch bei einem Ausschluss gegen dessen Willen, bedarf es aber einer vorherigen Regelung im Gesellschaftsvertrag.
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Dec 29, 2016 08:52: Cristina Bufi Poecksteiner, M.A. Created KOG entry

Proposed translations

10 mins
Selected

ritiro di quote sociali

Einziehung von Geschäftsanteilen = Ritiro di quote sociali

§ 34 Einziehung von Geschäftsanteilen
(1) Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist.
(2) Ohne die Zustimmung des Anteilsberechtigten findet die Einziehung nur statt, wenn die Voraussetzungen derselben vor dem Zeitpunkt, in welchem der Berechtigte den Geschäftsanteil erworben hat, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt waren.
(3) Die Bestimmung in § 30 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 34 Ritiro di quote sociali
(1) Il ritiro ( ammortizzazione) di quote sociali può avvenire solo nella misura in cui sia ammesso dallo statuto.
(2) Senza l’approvazione dell’avente diritto alla quota, il ritiro ha luog solo quando le condizioni dello stesso siano state determinate nello statuto anteriormente al momento in cui l’avente diritto ha conseguito la quota sociale.
(3) La disposizione di cui al § 30 comma 1 rimane intoccata.
http://hoffmann-law.de/it/data/pdf/Deutsches_GmbH_Gesetz_-_U...
Note from asker:
Hallo Cristina! Vielen lieben Dank!
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