Nov 18, 2014 12:10
9 yrs ago
French term
emprunteur (ici)
French to German
Marketing
Law (general)
Probefahrt
Übersetze gerade ein paar Dokumente rund um Probefahrten von PKWs. In der dazugehörigen Probefahrtvereinbarung heißt es mehrfach
*emprunteur*.
Natürlich ist mir klar, was damit gemeint ist. Aber wie lautet der korrekte deutsche Ausdruck hierfür?
Geht Fahrzeugleiher? (Fahrer trifft es hier ja wahrscheinlich nicht ganz...)
Es geht um die Person, die die Vereinbarung unterschreibt und den Wagen auch fährt.
Es heißt z. B.: "*L'emprunteur* s'engage à (...)"
*emprunteur*.
Natürlich ist mir klar, was damit gemeint ist. Aber wie lautet der korrekte deutsche Ausdruck hierfür?
Geht Fahrzeugleiher? (Fahrer trifft es hier ja wahrscheinlich nicht ganz...)
Es geht um die Person, die die Vereinbarung unterschreibt und den Wagen auch fährt.
Es heißt z. B.: "*L'emprunteur* s'engage à (...)"
Proposed translations
(German)
3 +1 | Probefahrer | Claus Sprick |
Proposed translations
+1
1 hr
Selected
Probefahrer
in Formularen auch häufig: Kaufinteressent / Probefahrer (beide sind ja in der Regel identisch)
Nachweise siehe Diskussion.
Rechtlich gesehen dürfte es sich um einen Gebrauchsüberlassungsvertrag handeln; bei einem Kfz.-Händler kommt ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis m.E. nicht in Betracht. Vgl.
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr118_09.htm
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Note added at 1 Stunde (2014-11-18 13:22:17 GMT)
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Hier kommt eine bloße Gefälligkeit (bei der der Wille fehlt, sich rechtlich zu binden) schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Probefahrtvereinbarung geschlossen wurde.
Nachweise siehe Diskussion.
Rechtlich gesehen dürfte es sich um einen Gebrauchsüberlassungsvertrag handeln; bei einem Kfz.-Händler kommt ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis m.E. nicht in Betracht. Vgl.
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr118_09.htm
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Note added at 1 Stunde (2014-11-18 13:22:17 GMT)
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Hier kommt eine bloße Gefälligkeit (bei der der Wille fehlt, sich rechtlich zu binden) schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Probefahrtvereinbarung geschlossen wurde.
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Comment: "Merci!"
Discussion
Der Probefahrer darf auch darauf vertrauen, dass ein Händlerwagen vollkaskoversichert ist (OLG Koblenz, Az. 12 U 1360/01).
http://www.autobild.de/artikel/probefahrt-ratgeber-855299.ht...