English term
released defendant
in einer Klageschrift im Disctrict of Columbia, USA, wird zwischen "Defendants" und "Released Defendants" unterschieden, wobei die letzteren die Verursacher eines Schadens und die ersteren deren Versicherungsunternehmen zu sein scheinen. Gibt es da im Deutschen einen stehenden Ausdruck für (gemeint ist ja wohl, dass der Verursacher als eigentlicher Beklagter abgelöst ist von den anderen Beklagten, die ihn versichert haben).
Für jeden Hinweis dankbar und mit besten Grüßen
Gerald
3 | freigestellter/entlasteter Beklagte | Birgit Gläser |
3 | (Zivil:) ausgeschiedene/r Beklagte/r | Adrian MM. |
Proposed translations
freigestellter/entlasteter Beklagte
(Zivil:) ausgeschiedene/r Beklagte/r
'Released' : ursprünglich d.h. die erstbeklagte (?) Partei aus dem Entschädigungsprozeß durch die eventuelle Insurance Settlement Agreement ausgeschlossen. Leaving the insurance company to fight out the claims...
Released Defendants’ Claims do not include any claims relating to the enforcement of the Settlement or any claims against any person or entity who or which submits a request for exclusion from the Settlement Class that is accepted by the Court.
Upon the payment and receipt of the *Settlement Consideration*, S. and the Released Defendants irrevocably covenant and agree not to sue, or commence, or cause or encourage anyone else (directly or indirectly) to sue or commence, or threaten to sue.
Discussion
Wenn dem so ist, wären wir in der Sphäre der: https://www.google.com/search?q=subrogation&
Was Birgit vorschlägt, die Sphäre der https://www.google.com/search?q=Indemnität& könnte auch zutreffen: Im Deutschen beschränkt sich dieser Begriff als wörtliche Übersetzung aus dem Englischen aber Bereich des Staatsrechts (Abgeordnete können nach Ende des Mandats nicht belangt werden). Im Bereich des Privatrechts - darum wird es hier gehen - ist in der Tat die Rede von "Haftungsfreistellung" (jemand kann nicht verantwortlich gemacht werden, für das, was er tut oder unterlässt, salopp ausgedrückt) bzw. Schadloshaltung (jemand anderes wird ggf. herangezogen, um Ersatz für ggf. entstandene Schäden zu leisten)