Glossary entry (derived from question below)
Französisch term or phrase:
nom patronymique
Deutsch translation:
Geburtsname
Added to glossary by
Doris Wolf
Jul 10, 2019 17:11
4 yrs ago
3 viewers *
Französisch term
nom patronymique
Französisch > Deutsch
Rechts- und Patentwesen
Recht (allgemein)
Familienrecht/Ehescheidun
Hallo,
es gelingt mir nicht, herauszufinden, ob mit dem oben genannten Begriff der Geburtsname oder der Ehename gemeint ist.
(Aus der Ehe, deren Scheidung eingereicht wurde, gehen zwei Kinder hervor, die noch sehr klein sind. Vielleicht spielt das eine Rolle?)
Danke im Voraus!
Poursuite du nom
À la suite du divorce, il sera donc dit et jugé que Madame X reprendra l'usage de son nom patronymique.
es gelingt mir nicht, herauszufinden, ob mit dem oben genannten Begriff der Geburtsname oder der Ehename gemeint ist.
(Aus der Ehe, deren Scheidung eingereicht wurde, gehen zwei Kinder hervor, die noch sehr klein sind. Vielleicht spielt das eine Rolle?)
Danke im Voraus!
Poursuite du nom
À la suite du divorce, il sera donc dit et jugé que Madame X reprendra l'usage de son nom patronymique.
Proposed translations
(Deutsch)
3 +1 | Geburtsname | Wolfgang HULLMANN |
5 +1 | Mädchenname (Familienname) | Renate Radziwill-Rall |
Proposed translations
+1
20 Stunden
Selected
Geburtsname
Es geht eigentlich schon aus dem Verb im Futur "reprendra" hervor, was dem Dtsch. hier "wieder annehmen" entspricht. Sie greift also auf einen Namen zurück, den sie schon einmal hatte. Das ist dann der "Geburtsname". Auch wenn der von Renate Radziwill-Rall gemachte Vorschlag inhaltlich richtig ist, so ist doch der Gebrauch von "Mädchenname" veraltend und entspricht eher nicht der offiz. Verwendung (s. meine Diskussionsbeitrag). Bsp.: In einer Todesfallbescheinigung: "1. Personalangaben - Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n)."
Example sentence:
Le nom de famille ou encore nom patronymique ou encore nom de naissance est l'élément d'identification de la personne, composé d'un ou plusieurs vocables, choisi par les parents et qui peut être le nom du père, de la mère ou de leurs noms accolés.
Reference:
https://droit-finances.commentcamarche.com/faq/4243-nom-patronymique-et-nom-d-usage-nom-de-famille
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Comment: "Vielen Dank!"
+1
5 Min.
Mädchenname (Familienname)
in F kehrt die geschiedene Frau normalerweise zum Mädchennamen zurück, in DE behält sie den Namen des Ex automatisch
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Note added at 17 hrs (2019-07-11 10:58:08 GMT)
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dann geht halt wieder mal was Falsches ins Glossar ein. Ist ja nicht das erste Mal.
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Note added at 17 hrs (2019-07-11 10:58:08 GMT)
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dann geht halt wieder mal was Falsches ins Glossar ein. Ist ja nicht das erste Mal.
Peer comment(s):
agree |
GiselaVigy
11 Stunden
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merci, ça a toujours été comme cela
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neutral |
Schtroumpf
: Wieso "wieder mal was Falsches ins Glossar"? Familienname ist doch OK, nur eben nicht Mädchenname.
23 Stunden
|
Discussion
Das entspricht sicher genau deinen Zitaten, wenn dort vom "zur Zeit der Erklärung... geführten Namen" die Rede ist. Es kann also bei nom patronymique um den Geburtsnamen ODER diesen anderen Namen gehen.
Manchmal lässt sich die beste Übersetzung m.E. wirklich nur nach Rücksprache mit dem Kunden finden.
Es wird also von "Geburtsname" gesprochen.
Zum Fall der Scheidung/Verwitwung gilt in *Deutschland* Folgendes:
"5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend."
Es wird weiterhin von "Geburtsname" gesprochen.
Seitdem gehe ich an solche Fragen lieber überakkurat heran... bitte um Verständnis
:-)
Zum heutigen amtl. Gebrauch s. z.B. dies hier:
https://www.eures-t-rhinsuperieur.eu/fileadmin/user_upload/D...
Nom de naissance : Geburtsname
Nom de famille, patronymique : Familienname
Mädchenname kannte ich in der Tat früher auch, aber das geht im Zeitalter der Gendergerechtigkeit wirklich nicht mehr. Ich weiß auch nicht, ob das jemals standesamtlich in Gebrauch gewesen ist.
(service-public.fr)
"L'adopté acquiert le nom patronymique de l'adoptant (§ 1757 Abs. 1 BGB)."
"Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden."
Mädchenname halte ich für unmöglich bei standesamtlich relevanten Dokumenten und Urteilen. Monika und Ulrike sind Mädchennamen...