May 3, 2018 14:45
6 yrs ago
English term

ABE - Achieving Best Evidence Video

English to German Law/Patents Law (general) Family Law
http://www.familylawweek.co.uk/site.aspx?i=ed24715

https://www.cps.gov.uk/legal-guidance/achieving-best-evidenc...


Hat die deutsche Polizei ein solches Verfahren?
Videoaufnahme eines Kindes oder eines verletzlichen Opfers (in der Regel bei sexuellem Missbrauch). Dies wird dann als Beweis während eines Gerichtsverfahrens gezeigt
Hat die deutsche Polizei ein solches Verfahren?

Discussion

Theresa Resch May 5, 2018:
Hi Jeanie, ich wohne nur in Salzburg. Ich habe meine Studien in Deutschland gemacht und arbeite dort auch. Ich kann dir ohnehin nur sagen, wie es in Deutschland ist :).
Ich kann dich beruhigen: In unserem System ist es gut so wie es ist. Die Opferzeugen werden durch erfahrene Richter vernommen, die teilweise extra Weiterbildungen für solch schwierige Befragungen und auch in puncto Psychologie gemacht haben. Polizisten sind in D für solche Befragungen oft nicht ausreichend ausgebildet bzw es fehlt schlichtweg das Personal. Die Jungs und Mädels müssen ganz andere Sachen machen.
Ich habe die letzten drei Monate in einer Kanzlei gearbeitet, die sich v.a. auf Strafverteidigung spezialisiert hat und sehe das Ganze nun von zwei Seiten. Man muss auch dem Angeklagten ein faires Verfahren geben, denn es sind schnell mal Vorwürfe von sexuellen Übergriffen in die Welt gesetzt. Deswegen soll ja der Zeuge eigentlich in der Hauptverhandlung vor dem Angeklagten aussagen. Die Aufgabe des Gerichts ist es ja die Wahrheit herauszufinden. Wie soll aber ein Richter oder eine ganze Kammer sich ein Bild von der Wahrheit machen, wenn man von dem womöglich einzigen Belastungszeugen nur ein Video hat.
Jeanie Eldon (asker) May 5, 2018:
Wirklich? Das muss sehr schwerig für ein junges Opfer sein. In Großbritannien ist eine Polizei-video-Aufzeichnung Standardverfahren, vorallem wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist. Ich sehe, dass du aus Österreich kommst und frage mich ob dies auch in Deutschland tatsaechlich der Fall ist?
Theresa Resch May 5, 2018:
Die vermeintliche Klarstellung... Ist nur eine auf dem Papier. Denn die Umsetzung des Opferzeugenschutzgesetzes in dieser Hinsicht....nun, man möge einen Blick in die Praxis werfen und wird festellen: Audiovisuelle Vernehmungen von Opferzeugen und am besten noch von Minderjährigen passiert in D so gut qie NIE. Warum? Weil der Grundsatz der Mündlichkeit gilt und gerade bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung viel gelogen wird. Im Übrigen macht es deswegen auch gar keinen Sinn ein Opfer bei der Polizei per Video zu vernehmen, weil es in ,99% der Fälle nicht als Beweismittel verwertet werden kann wegen des oben genannten Grundsatzes.
Da es nun aber im Gesetz steht, ist es für deine Übersetzung möglicherweise die bessere Variante. Nur wollte ich hier klarstellen, dass das mit der Realität der Strafverfolgung in D nix zu tun hat.
A. & S. Witte May 5, 2018:
Andere Antworten? Was gefällt Dir an "Audiovisuelle Vernehmung von Opferzeugen" nicht?
Jeanie Eldon (asker) May 4, 2018:
Danke Theresa, das ist interessant. Mal sehen, ob ich andere Antworten bekomme.

Proposed translations

4 hrs
Selected

Audiovisuelle Vernehmung von Opferzeugen

Die Polizei kann das in D nicht. Aber in der Gerichtsverhandlungen besteht die Möglichkeit in solchen Extremfällen den Zeugen (in dem Fall das Opfer) zu schützen, wenn gewisse Vss. vorliegen. In diesem Fall wird der Zeuge nicht in dem selben Gerichtssaal befragt, in dem auch der Anklagte sich aufhält, sondern in einem anderen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 247a StPO.
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Reference comments

1 day 9 hrs
Reference:

Videovernehmung vs. audiovisuelle Vernehmung von Opferzeugen

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten (und auch die Polizei kann die Aussage von Opferzeugen per Videoaufnahme aufzeichnen):

Zum einen kann die Aussage minderjähriger Opfer bereits bei der Vernehmung durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft auf eine Videokassette aufgenommen und dieses Band dann in der Hauptverhandlung abgespielt werden. Rechtsgrundlage ist die mit dem Zeugenschutzgesetz (ZSchG) vom 30. April 1998 eingeführte Vorschrift des § 58a Abs. 1 Satz 1 StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/58a.html), wonach außerhalb einer Hauptverhandlung jede Zeugenvernehmung auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet werden kann. Die Videoaufzeichnung einer Zeugenaussage bei einer Polizeivernehmung kann die unmittelbare persönliche Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung ersetzen.

Zum anderen gibt es die simultan übertragene Zeugenvernehmung bzw. audiovisuelle Vernehmung. Das heißt, der Zeuge sitzt während der Verhandlung in einem anderen Raum und wird per Videokamera zugeschaltet. Das ist die von Theresa erwähnte Vernehmungsart, die auf § 247a StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/247a.html) beruht.

Siehe "05 Videovernehmung von Zeugen" im ersten Link.
Note from asker:
Vielen Dank für deine sehr hilfreichen Klarstellungen und Quellenangaben, Sabine. Es ist in der Tat dein erste Beispiel das du zitiert hast, dass ich in deutscher Sprache suchte. In UK ist es ein spezifisches Protokoll, minderjährige Opfer auf der Polizeiwache zu befragen, damit sie dann nicht vor Gericht erscheinen müssen um Aussage abzugeben, bzw. verhört zu werden. Diese Vernehmung nennt sich „Achieving Best Evidence Video“ (ABE Video) und wie du klargestellt hast unterscheidet sich das von der Verhörung, die über eine Videoverbindung stattfindet, wobei der Zeuge / Opfer in einem separaten Raum oder Ort ausserhalb des Gerichtsaals befindet. Ich werde beide Begriffe zu meinem deutschen juristischen Dolmetscherglossar hinzufügen. Ich danke euch beiden sehr.
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