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Jun 23, 2016 19:44
7 yrs ago
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French term
registre de consignation
French to German
Tech/Engineering
Electronics / Elect Eng
Aus einer Beschreibung von stellenspezifischen Sicherheitsvorkehrungen. Es geht um die Arbeit von Mechanikern und Instandhaltungsmitarbeitern. Es wird aufgelistet, welche Massnahmen sie ergreifen müssen, um Gefahren vorzubeugen.
Erst geht es um die PSA, die zu tragen ist, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen usw., bevor man sich an einer Maschine zu schaffen machen darf... Und dann kommt da dieser Satz:
Les différentes phases de la consignation (séparation des énergies, condamnation, identification, vérification puis purge) doivent être effectuées par un chargé de consignation, qui attestera avoir consigné sur le registre de consignation destiné rouge.
Was bedeutet der letzte Teil des Satzes ab "qui attestera..."? Ich durchblicke da noch nicht einmal so richtig die Syntax.
Danke für fachmännische Hilfe!
Erst geht es um die PSA, die zu tragen ist, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen usw., bevor man sich an einer Maschine zu schaffen machen darf... Und dann kommt da dieser Satz:
Les différentes phases de la consignation (séparation des énergies, condamnation, identification, vérification puis purge) doivent être effectuées par un chargé de consignation, qui attestera avoir consigné sur le registre de consignation destiné rouge.
Was bedeutet der letzte Teil des Satzes ab "qui attestera..."? Ich durchblicke da noch nicht einmal so richtig die Syntax.
Danke für fachmännische Hilfe!
Proposed translations
(German)
5 | Freigabeschein oder Arbeitserlaubnis "Freigabe zur Arbeit" | Johannes Gleim |
Proposed translations
12 hrs
Freigabeschein oder Arbeitserlaubnis "Freigabe zur Arbeit"
Da hier nicht nach der Befähigung des Freigaberechtigten gefragt wurde, wie ich im erstem Moment angenommen hatte, ohne weiter zu lesen, muss zur Art der Dokumentation noch mal antworten.
Auch ohne nach einem speziellen Begriff für « registre de consignation destiné rouge. » zu suchen, kann der Satz
« Les différentes phases de la consignation (séparation des énergies, condamnation, identification, vérification puis purge) doivent être effectuées par un chargé de consignation, qui attestera avoir consigné sur le registre de consignation destiné rouge. »
Sinngemäß wie folgt übersetzt werden:
„Die verschiedenen Phasen der Freischaltung (Freischalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Kennzeichnen, auf Spannungsfreiheitprüfen und Abdecken) müssen von einem dafür Beauftragten durchgeführt werden und durch Eintrag im dazu bestimmten Freigabeschein (rot) bestätigen, dass alle Sicherheitsregel angewendet wurden.“
Ein förmliches Register (Freigabebuch oder ähnliches)wird in den einschlägigen europäischen Normen nicht gefordert. Meist wird von den Berufsgenossenschaften ein Freigabeschein empfohlen.
3.4 Fachliche Qualifikation
Als Voraussetzung zur Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten wird in der Regel die Qualifikation zur Elektrofachkraft angesehen, die die Unternehmensführung im Rahmen der Auswahlverantwortung feststellen muss
:
Eine erworbene Spezialausbildung zum Arbeiten unter Spannung entbindet aber nicht von der jährlich durchzuführenden tätigkeitsbezogenen Unterweisung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten! Wird aufgrund einer möglichen elektrischen Gefährdung bei der Durchführung eine zweite Person zur Überwachung der Arbeiten erforderlich, so muss auch bei dieser die dafür notwendige elektrotechnische Qualifikation festgestellt werden. Diese Person muss in Erster Hilfe einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet und für die durchzuführenden Arbeiten mindestens elektrotechnisch unterwiesen (EuP) sein.
Bezeichnungen für Personen im elektrotechnischen Bereich:
• Elektrofachkraft [BGV A3, VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
•Elektrotechnisch unterwiesene Person [VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
• Verantwortliche Elektrofachkraft [VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“]
• Anlagenverantwortlicher [VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
• Arbeitsverantwortlicher [VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
• Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln mit elektrischer Gefährdung [BetrSichV, TRBS 1203 „Technische Regeln für Betriebssicherheit Befähigte Personen“]
• Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten [BGG 944 „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sine der Durchführungsanweisung zur BGV A3“]
• AuS-Monteur [BGR A3 „Arbeiten unter Spannung“]
:
Organisation der Arbeitsausführung
Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gehört die im Vorfeld zu erstellende Gefährdungsbeurteilung, die die Grundlage für die festzulegenden Schutzmaßnahmen bildet. Auch bei der Beurteilung von elektrischen Gefährdungen ist nach dem Grundgedanken des Arbeitsschutzgesetzes die Rangfolge T-O-P anzuwenden: Die Verminderung des Risikos eines Personenschadens durch (T)echnische Maßnahmen ist immer den (O)rganisatorischen und (P)ersonenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen zur Abwehr von Personenschäden unwirksam oder unzureichend sind, sollen und müssen geeignete Schutzund Hilfsmittel, wie beispielsweise persönliche Schutzausrüstung und/oder NH-Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe, zum Einsatz kommen. Obwohl viele Hersteller technischer Sicherheitseinrichtungen Entwicklungen präsentieren können, die sehr zu befürworten sind, wird die persönliche Schutzausrüstung in den meisten Fällen unverzichtbar bleiben. Erforderlich ist daher eine detaillierte Vorplanung aller Tätigkeiten mit entsprechend qualifiziertem Personal, das Erstellen schriftlicher Vorgaben (Arbeitsanweisungen, Arbeitsfreigaben) und nicht zuletzt auch die Koordination der Arbeiten durch die Benennung von Arbeitsverantwortlichen. Bei der Auswahl und Festlegung des Arbeitsverfahrens müssen mindestens folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden
• Definieren des Arbeitsumfanges und der Art der Tätigkeit
• Definieren der Arbeitsumgebungsbedingungen zur Durchführung der Tätigkeit, z. B. Witterungseinfluss, Sichtverhältnisse, Bewegungsfreiheit etc.
• qualifiziertes Personal zur Ausführung der Tätigkeit
• zur Ausführung der Tätigkeit geeignete persönliche Schutzausrüstung
• geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel
:
3.18 Freigabeverfahren
:
Erst nach dem vollständigen Durchführen der fünf Sicherheitsregeln gilt die Arbeitsstelle als freigeschaltet:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Erst dann darf die Arbeitsstelle vom Arbeitsverantwortlichen freigegeben werden.
Obwohl im Regelwerk das Freigabeverfahren für Niederspannungsanlagen nicht in schriftlicher Form gefordert wird, ergibt sich aber aus den verschiedensten Unfallereignissen die dringende Empfehlung, dieses Verfahren auch im Niederspannungsbereich schriftlich zu dokumentieren (siehe Beispiel).
:
Beispiel für einen „Freigabeschein“
Je unübersichtlicher eine elektrische Anlage gestaltet ist, umso wichtiger ist es, die Besonderheiten zum Arbeitsbereich in den Freigabeschein aufzunehmen. Der vermehrten dezentralen Energieeinspeisung (Erneuerbare Energien) geschuldet, muss heute auch bei Arbeiten im Bereich des öffentlichen Niederspannungskabelnetzes hinter einer getrennten Leitung (aus Sicht des Ortsnetztransformators also auf der Kundenseite der Trennstelle) immer geerdet und kurzgeschlossen werden (VDE AR N 4105).
Zu einer guten Arbeitsplanung gehören auch Festlegungen für den Beginn und das Ende der Arbeiten. Darunter können auch Termine für Aus- bzw. Wiedereinschaltungen aufgenommen sein. Diese dürfen aber keine Schalthandlungen auslösen, die gleichzeitig zu unsicheren Zuständen und Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. den 5 Sicherheitsregeln, führen!
Die schriftliche Form der Freigabe zur Arbeit hat nicht nur zu Dokumentationszwecken ihren Sinn, sondern kann als Chance einer Selbstüberprüfung genutzt werden, alle Sicherheitsmaßnahmen sorgfältig ausgeführt zu haben.
https://www.google.de/search?safe=active&noj=1&biw=727&bih=4...
(Anschließend das Beispiel für einen Freigabescheins „Arbeiten an elektrischen Anlagen ... Erlaubnis zur Arbeit“)
5.1.6 Freigabe zur Arbeit
Nach dem Durchführen der fünf Sicherheitsregeln darf die Arbeitsstelle vom Arbeitsverantwortlichen nach Genehmigung durch den Anlagenverantwortlichen freigegeben werden.
Obwohl im Regelwerk das Freigabeverfahren nicht in schriftlicher Form gefordert wird, wird empfohlen, das Verfahren zu dokumentieren (siehe Beispiel Seite 32). Diese Dokumentation gewährleistet das Entfernen aller Erdungs- und Kurzschließgarnituren nach Arbeitsende.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd...
(Es folgt ein Formular „FREIMELDUNG/FREIGABE ZUR ARBEIT IN ELEKTRISCHEN ANLAGEN UND NETZEN MIT NENNSPANNUNG ÜBER 1 kV“
Freigabe zur Arbeit
Die Freigabe zu Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen nach Durchführung der fünf Sicherheitsregeln erteilt werden. Die vorherige Durchführungsgenehmigung des Anlagenverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung. Die Anwendung der Schriftform zur Freigabe mittels Freigabeschein hat sich bewährt.
http://www.sicher-schalten.de/mediathek-für-elektrofachkräft...
Arbeitserlaubnis- und Freigabeschein-Formular
4,00 € inkl. MwSt.
Eines der 3 wichtigsten Dokumente beim Schalten an/in elektrischen Anlagen!
VDE 0105-100
https://schulklick.de/elektrotechnik/produkt/arbeitserlaubni...
2.1 Freigabe zur Arbeit
Alle Arbeiten mit möglicher Beeinflussung der Anlagenverfügbarkeit sind vor Beginn mit einem Verantwortlichen des Betriebs (Betriebsmeister, Schichtführer) abzusprechen.
Müssen betriebliche Abschalt- und/oder Alarmfunktionen durch Signalunterdrückung, Signalüberbrückung oder andere Maßnahmen zeitweilig unwirksam gemacht werden, ist eine schriftliche Erlaubnis (z. B. Arbeitserlaubnis oder andere durch den Betreiber festgelegte Dokumentation) erforderlich.
Hierbei dürfen nur einzelne Signale überbrückt werden. Wie und wo die Brückungen vorgenommen wurden, wird auf der Erlaubnis dokumentiert.
Unabhängig davon ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß Richtlinie 5-2 mit dem Betrieb durchzuführen, die notwendigen Schutzmaßnahmen sind zu ermitteln, und ggf. durch den Betrieb die erforderlichen Erlaubnisscheine (Arbeits-, Feuer-, Befahrerlaubnis) auszustellen.
Bei Arbeiten im Schaltraum sind erforderliche Erlaubnisscheine durch den zuständigen Anlagenverantwortlichen auszustellen (z. B. Feuererlaubnis bei Arbeiten mit Hartlot). Arbeiten zur gleichen Zeit mehrere Arbeitsgruppen, die sich gegenseitig gefährden können, muss der Anlagenverantwortliche für die entsprechende Sicherheitskoordination sorgen. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd...
--------------------------------------------------
Note added at 12 hrs (2016-06-24 08:13:16 GMT)
--------------------------------------------------
Auch in Frankreich ist ein "registre de consignation" meiner Kenntnis nach nur für andere Bereiche wie Arbeitsschutz und Gesundheitswesen vorgeschrieben (hierfür gibt es ca. 12.300 Referenzen im Internet), Beispiel:
Un décret en date du 11 mars 2014 oblige les entreprises de plus de 50 salariés qui disposent d'un CHSCT à se doter d'un registre de consignation des alertes en matière de santé publique et d'environnement.
http://www.juritravail.com/Actualite/domaines-analyse-de-pre...
Auch ohne nach einem speziellen Begriff für « registre de consignation destiné rouge. » zu suchen, kann der Satz
« Les différentes phases de la consignation (séparation des énergies, condamnation, identification, vérification puis purge) doivent être effectuées par un chargé de consignation, qui attestera avoir consigné sur le registre de consignation destiné rouge. »
Sinngemäß wie folgt übersetzt werden:
„Die verschiedenen Phasen der Freischaltung (Freischalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Kennzeichnen, auf Spannungsfreiheitprüfen und Abdecken) müssen von einem dafür Beauftragten durchgeführt werden und durch Eintrag im dazu bestimmten Freigabeschein (rot) bestätigen, dass alle Sicherheitsregel angewendet wurden.“
Ein förmliches Register (Freigabebuch oder ähnliches)wird in den einschlägigen europäischen Normen nicht gefordert. Meist wird von den Berufsgenossenschaften ein Freigabeschein empfohlen.
3.4 Fachliche Qualifikation
Als Voraussetzung zur Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten wird in der Regel die Qualifikation zur Elektrofachkraft angesehen, die die Unternehmensführung im Rahmen der Auswahlverantwortung feststellen muss
:
Eine erworbene Spezialausbildung zum Arbeiten unter Spannung entbindet aber nicht von der jährlich durchzuführenden tätigkeitsbezogenen Unterweisung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten! Wird aufgrund einer möglichen elektrischen Gefährdung bei der Durchführung eine zweite Person zur Überwachung der Arbeiten erforderlich, so muss auch bei dieser die dafür notwendige elektrotechnische Qualifikation festgestellt werden. Diese Person muss in Erster Hilfe einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet und für die durchzuführenden Arbeiten mindestens elektrotechnisch unterwiesen (EuP) sein.
Bezeichnungen für Personen im elektrotechnischen Bereich:
• Elektrofachkraft [BGV A3, VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
•Elektrotechnisch unterwiesene Person [VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
• Verantwortliche Elektrofachkraft [VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“]
• Anlagenverantwortlicher [VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
• Arbeitsverantwortlicher [VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen“]
• Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln mit elektrischer Gefährdung [BetrSichV, TRBS 1203 „Technische Regeln für Betriebssicherheit Befähigte Personen“]
• Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten [BGG 944 „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sine der Durchführungsanweisung zur BGV A3“]
• AuS-Monteur [BGR A3 „Arbeiten unter Spannung“]
:
Organisation der Arbeitsausführung
Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gehört die im Vorfeld zu erstellende Gefährdungsbeurteilung, die die Grundlage für die festzulegenden Schutzmaßnahmen bildet. Auch bei der Beurteilung von elektrischen Gefährdungen ist nach dem Grundgedanken des Arbeitsschutzgesetzes die Rangfolge T-O-P anzuwenden: Die Verminderung des Risikos eines Personenschadens durch (T)echnische Maßnahmen ist immer den (O)rganisatorischen und (P)ersonenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen zur Abwehr von Personenschäden unwirksam oder unzureichend sind, sollen und müssen geeignete Schutzund Hilfsmittel, wie beispielsweise persönliche Schutzausrüstung und/oder NH-Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe, zum Einsatz kommen. Obwohl viele Hersteller technischer Sicherheitseinrichtungen Entwicklungen präsentieren können, die sehr zu befürworten sind, wird die persönliche Schutzausrüstung in den meisten Fällen unverzichtbar bleiben. Erforderlich ist daher eine detaillierte Vorplanung aller Tätigkeiten mit entsprechend qualifiziertem Personal, das Erstellen schriftlicher Vorgaben (Arbeitsanweisungen, Arbeitsfreigaben) und nicht zuletzt auch die Koordination der Arbeiten durch die Benennung von Arbeitsverantwortlichen. Bei der Auswahl und Festlegung des Arbeitsverfahrens müssen mindestens folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden
• Definieren des Arbeitsumfanges und der Art der Tätigkeit
• Definieren der Arbeitsumgebungsbedingungen zur Durchführung der Tätigkeit, z. B. Witterungseinfluss, Sichtverhältnisse, Bewegungsfreiheit etc.
• qualifiziertes Personal zur Ausführung der Tätigkeit
• zur Ausführung der Tätigkeit geeignete persönliche Schutzausrüstung
• geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel
:
3.18 Freigabeverfahren
:
Erst nach dem vollständigen Durchführen der fünf Sicherheitsregeln gilt die Arbeitsstelle als freigeschaltet:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Erst dann darf die Arbeitsstelle vom Arbeitsverantwortlichen freigegeben werden.
Obwohl im Regelwerk das Freigabeverfahren für Niederspannungsanlagen nicht in schriftlicher Form gefordert wird, ergibt sich aber aus den verschiedensten Unfallereignissen die dringende Empfehlung, dieses Verfahren auch im Niederspannungsbereich schriftlich zu dokumentieren (siehe Beispiel).
:
Beispiel für einen „Freigabeschein“
Je unübersichtlicher eine elektrische Anlage gestaltet ist, umso wichtiger ist es, die Besonderheiten zum Arbeitsbereich in den Freigabeschein aufzunehmen. Der vermehrten dezentralen Energieeinspeisung (Erneuerbare Energien) geschuldet, muss heute auch bei Arbeiten im Bereich des öffentlichen Niederspannungskabelnetzes hinter einer getrennten Leitung (aus Sicht des Ortsnetztransformators also auf der Kundenseite der Trennstelle) immer geerdet und kurzgeschlossen werden (VDE AR N 4105).
Zu einer guten Arbeitsplanung gehören auch Festlegungen für den Beginn und das Ende der Arbeiten. Darunter können auch Termine für Aus- bzw. Wiedereinschaltungen aufgenommen sein. Diese dürfen aber keine Schalthandlungen auslösen, die gleichzeitig zu unsicheren Zuständen und Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. den 5 Sicherheitsregeln, führen!
Die schriftliche Form der Freigabe zur Arbeit hat nicht nur zu Dokumentationszwecken ihren Sinn, sondern kann als Chance einer Selbstüberprüfung genutzt werden, alle Sicherheitsmaßnahmen sorgfältig ausgeführt zu haben.
https://www.google.de/search?safe=active&noj=1&biw=727&bih=4...
(Anschließend das Beispiel für einen Freigabescheins „Arbeiten an elektrischen Anlagen ... Erlaubnis zur Arbeit“)
5.1.6 Freigabe zur Arbeit
Nach dem Durchführen der fünf Sicherheitsregeln darf die Arbeitsstelle vom Arbeitsverantwortlichen nach Genehmigung durch den Anlagenverantwortlichen freigegeben werden.
Obwohl im Regelwerk das Freigabeverfahren nicht in schriftlicher Form gefordert wird, wird empfohlen, das Verfahren zu dokumentieren (siehe Beispiel Seite 32). Diese Dokumentation gewährleistet das Entfernen aller Erdungs- und Kurzschließgarnituren nach Arbeitsende.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd...
(Es folgt ein Formular „FREIMELDUNG/FREIGABE ZUR ARBEIT IN ELEKTRISCHEN ANLAGEN UND NETZEN MIT NENNSPANNUNG ÜBER 1 kV“
Freigabe zur Arbeit
Die Freigabe zu Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen nach Durchführung der fünf Sicherheitsregeln erteilt werden. Die vorherige Durchführungsgenehmigung des Anlagenverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung. Die Anwendung der Schriftform zur Freigabe mittels Freigabeschein hat sich bewährt.
http://www.sicher-schalten.de/mediathek-für-elektrofachkräft...
Arbeitserlaubnis- und Freigabeschein-Formular
4,00 € inkl. MwSt.
Eines der 3 wichtigsten Dokumente beim Schalten an/in elektrischen Anlagen!
VDE 0105-100
https://schulklick.de/elektrotechnik/produkt/arbeitserlaubni...
2.1 Freigabe zur Arbeit
Alle Arbeiten mit möglicher Beeinflussung der Anlagenverfügbarkeit sind vor Beginn mit einem Verantwortlichen des Betriebs (Betriebsmeister, Schichtführer) abzusprechen.
Müssen betriebliche Abschalt- und/oder Alarmfunktionen durch Signalunterdrückung, Signalüberbrückung oder andere Maßnahmen zeitweilig unwirksam gemacht werden, ist eine schriftliche Erlaubnis (z. B. Arbeitserlaubnis oder andere durch den Betreiber festgelegte Dokumentation) erforderlich.
Hierbei dürfen nur einzelne Signale überbrückt werden. Wie und wo die Brückungen vorgenommen wurden, wird auf der Erlaubnis dokumentiert.
Unabhängig davon ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß Richtlinie 5-2 mit dem Betrieb durchzuführen, die notwendigen Schutzmaßnahmen sind zu ermitteln, und ggf. durch den Betrieb die erforderlichen Erlaubnisscheine (Arbeits-, Feuer-, Befahrerlaubnis) auszustellen.
Bei Arbeiten im Schaltraum sind erforderliche Erlaubnisscheine durch den zuständigen Anlagenverantwortlichen auszustellen (z. B. Feuererlaubnis bei Arbeiten mit Hartlot). Arbeiten zur gleichen Zeit mehrere Arbeitsgruppen, die sich gegenseitig gefährden können, muss der Anlagenverantwortliche für die entsprechende Sicherheitskoordination sorgen. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd...
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Note added at 12 hrs (2016-06-24 08:13:16 GMT)
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Auch in Frankreich ist ein "registre de consignation" meiner Kenntnis nach nur für andere Bereiche wie Arbeitsschutz und Gesundheitswesen vorgeschrieben (hierfür gibt es ca. 12.300 Referenzen im Internet), Beispiel:
Un décret en date du 11 mars 2014 oblige les entreprises de plus de 50 salariés qui disposent d'un CHSCT à se doter d'un registre de consignation des alertes en matière de santé publique et d'environnement.
http://www.juritravail.com/Actualite/domaines-analyse-de-pre...
Note from asker:
Die einzelnen Schritte in Klammern sind wohl in der Tat die, wie sie in diesem Wikipedia-Eintrag aufgeführt sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Fünf_Sicherheitsregeln#Frankre... (vgl. Antwort von VJC), was den Freigabeschein betrifft, werde ich mal weiter forschen. Danke für den Hinweis! |
Discussion
[...] le registre de consignation permettant de tracer ces consignations est « destiné vert »
Statt "Die verschiedenen Phasen der Freischaltung (Freischalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Kennzeichnen, auf Spannungsfreiheit prüfen und Abdecken) müssen von einem dafür Beauftragten durchgeführt werden und durch Eintrag im dazu bestimmten Freigabeschein (rot) bestätigen, dass alle Sicherheitsregeln angewendet wurden." kann man also sagen "Die verschiedenen Phasen der Freischaltung (Freischalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Kennzeichnen, auf Spannungsfreiheit prüfen und Abdecken) müssen von einem dafür Beauftragten durchgeführt werden und durch Eintrag im als rot bezeichneten Register bestätigen, dass alle Sicherheitsregeln angewendet wurden."
Le mode opératoire de consignation que nous avons mis en place (...)distingue 2 cas de consignation, que nous avons souhaité matérialiser par un code couleurs :
- La consignation dite « verte » : lorsque l’opération ne nécessite aucune intervention dans les armoires électriques et que l’équipement est équipé d’un sectionneur cadenassable, la consignation peut être réalisée par une personne non habilitée électriquement (...). Le cadenas utilisé pour la consignation sera de couleur verte, et le registre de consignation permettant de tracer ces consignations est « destiné vert » car associé à la consignation verte.
- La consignation dite « rouge » : si l’opération nécessite une intervention sur les parties électriques d’un équipement, ou que l’équipement à consigner ne dispose pas d’un sectionneur cadenassable, la consignation est réservée au personnel de maintenance habilité électriquement. Le cadenas utilisé sera de couleur rouge (pour le distinguer de la consignation verte).
Bin mir im Klaren über mögliche Konsequenzen einer falschen Übersetzung und obgleich ich versichert bin, möchte ich doch niemals von dieser Versicherung Gebrauch machen müssen. Ich habe die Frage wie angekündigt an den Kunden weitergeleitet, aber bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Die Rückmeldung (wenn es denn eine gibt) werde ich hier einstellen, damit keiner, der sich für mich den Kopf zerbrochen und recherchiert hat, leer ausgehen muss.
Bzgl. "Fußnote": Hier ist nicht die richtige Stelle, um Übersetzungstheorien zu diskutieren, aber es handelt sich - wie bereits erwähnt - um eine Übersetzung, die als Arbeitsgrundlage dienen soll. Die darin enthaltenen Vorschriften und Empfehlungen werden an die GEgebenheiten in der CH und DE und an die jeweiligen Unternehmen und ihre spezifischen GEschäftsfelder angepasst. Ich habe den Kunden auf meine Unsicherheit bei der fraglichen Passage hingewiesen und mich gegen Fußnoten und für gute Lesbarkeit entschieden.
Diesen Hinweis betrachte ich als ehemaliger Starkstromelektriker und Elektroingenieur, der an Schaltanlagen gearbeitet und entwickelt hat und später im Rahmen von Qualitätssicherung, Approbation, Prüfungen und elektrischer Sicherheit immer wieder mit der Produkthaftung zu tun hatte, als eminent wichtig.
Antwortet der Kunde, so sollte man auch hier eine Rückmeldung geben, damit die Kollegen, wenn sie später mit ähnlichen Fragen konfrontiert werden, wissen, was in Frage kommt und wie sie sich verhalten müssen, um unangenehme Folgen zu vermeiden.
La personne chargée des opérations de consignation attestera qu'il a effectué ces opérations sur le registre de consignation rouge <s>destiné</s> prévu pour ça.
Pour toute intervention sur un équipement de travail, il sera indispensable d'effectuer au préalable une mise en sécurité permettant de prévenir les risques de redémarrage intempestif. La procédure de mise en sécurité s'appelle consignation.
Lorsque l'intervention sera terminée, avant toute remise en route, il faudra effectuer la déconsignation.
Le registre de consignation sera tenu à jour sur le site de maintenance.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd...
Freigaben und Freigabescheine können auch elektronisch in einer Datenbank registriet oder in einer Akte "Verzeichnis der Freigabescheine" oder ähnlich abgelegt werden.
En résumé : le technicien effectue les opérations puis signe un registre spécial (un "livre" rouge, dans cette entreprise).
https://de.wikipedia.org/wiki/Fünf_Sicherheitsregeln#Frankre...
https://de.wikipedia.org/wiki/Fünf_Sicherheitsregeln
https://fr.wikipedia.org/wiki/Consignation_d'appareil_électr...
Le technicien (pas seulement électricien, ici) qui procède à la consignation (le chargé de consignation) doit enregistrer les opérations de consignation effectuées dans le registre de consignation ("Buch") prévu à cet effet (= "destiné", ce "Buch" est rouge, dans l'entreprise). Le chargé de consignation certifie qu'il a effectué les opérations de sécurité effectuées (qu'il a consigné) dans le registre rouge qui est prévu pour (destiné à) l'enregistrement des opérations de sécurité.