Glossary entry

English term or phrase:

always provided that

German translation:

immer vorausgesetzt, dass

Added to glossary by Katja Schoone
Dec 10, 2015 13:46
8 yrs ago
English term

always provided that

English to German Law/Patents Law: Contract(s) Lieferantenvertrag
Subject to the terms and conditions of this Agreement the Principle hereby appoints the Distributor as its distributor of the Products in the Territory and accordingly the Principle will not appoint any other distributor to sell the Products in the Territory and will not itself sell or otherwise supply Products to any person within the Territory provided always that the Principle will itself be entitled to sell or otherwise supply the Products in the Territory.

Das macht für mich wenig Sinn, weil es eigentlich heißt, der Auftraggeber macht es nicht, vorausgesetzt ,mdass er es darf ;-)

Hä?

Also, stört euch mal nicht an der falschen Schreibweise des Principals, das ist noch das kleinste Problem bei diesem AT.

Ich habe jetzt mal wie folgt interpretiert:

Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten als seinen Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird weder selbst die Produkte verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, es sei denn er ist dazu berechtigt die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern.

TIA

Discussion

Katja Schoone (asker) Dec 11, 2015:
@ all Danke für die rege Beteiligung, die gezeigt hat, dass es vielleicht doch nicht so ganz missverständlich formuliert ist bzw. doch unterschiedliche Auslegungen möglich sind. Ich denke aber, die richtige Lösung ist jetzt deutlich herausgearbeitet.
Dr. Tom Köller Dec 11, 2015:
Ja, liebe Renate, vielen Dank dafür. Auch dafür, dass Du Deinen Vorschlag zurückgezogen und Dich meinem angeschlossen hast.

Und Entschuldigung an alle, dass ich mich so lange nicht mehr aktiv beteiligt habe ...
Renate Radziwill-Rall Dec 11, 2015:
Lieber Tom ich habe ja den ganzen Nachmittag an Deiner Seite gekämpft ... :-)
Dr. Tom Köller Dec 11, 2015:
Was für eine Diskussion ... Ich habe mich immer mal wieder gefragt, ob ich etwas übersehen habe, aber ich denke wirklich, dass es viel einfacher ist als befürchtet. Damit die Übertragung eines Rechts auf jemanden dazu führt, dass dieser das Recht am Ende auch besitzt, muss das Recht zunächst mal von dem besessen worden sein, der es verleiht. Ich sehe keinerlei Unklarheit oder Widerspruch. Es ist nur eine Klarstellung - vielleicht mit Blick auf mögliche Klagen Dritter gegen die in diesem Vertrag hier unterstellte Rechtsposition des Prinzipals. Sollte eines solche Klage erfolgreich sein, darf sich der Vertragspartner nicht darauf berufen können, dass ihm das Exklusivverkaufsrecht doch verliehen worden sei.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Renate offensichtlich war der Fragesteller hier aber nicht in der Lage daraus einen sauberen Satz zu machen, den er bzw. hier sie, auch verstanden hätte, deshalb war Steffen so freundlich, mir nen Satz zu basteln. Das mache ich auch ab und an auf KudoZ, ohne mir darüber Gedanken zu machen, ob das jetzt nicht zur Fragestellerleistung gehören sollte. Außerdem hab ich den Satz ja mehrfach geliefert. Steffen hat ihn doch nur umgestellt.
Steffen Walter Dec 10, 2015:
Ja, schon ... ... nur kam es ja entscheidend auf die Umstellung des betreffenden Satzteils an, um größere Klarheit zu schaffen.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
Tom, den ich nicht kenne, und ich, wir haben den springenden Punkt eingestellt, der auf die Frage eingegangen ist. Der Rest des Satzes muss schon vom Fragesteller kommen. Und Du Steffen hast gleich eine ganze Übersetzung geliefert. Das ist der Unterschied. Wenn das gewünscht wird, sprengt das den Rahmen hier.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Steffen Vielen Dank!
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Renate Das weiß ich nicht, weil bei mir der Knoten nicht geplatzt war. Deshalb bat ich ja um eine finale Ausformulierung.
Steffen Walter Dec 10, 2015:
Nein, ... ... aber m. E. nicht so klar formuliert.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
ja und Tom und ich haben was anderes gesagt?
Steffen Walter Dec 10, 2015:
Siehe unten M. E. wird es klar, wenn man den letzten Satzteil "umdreht".
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Renate Mit wobei sehe ich keinen Widerspruch mehr, aber gut. Hilft ja nix.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Volkmar Dann gib bitte deine Lösung als ganzen Satz ein, ich scheine es nicht zu verstehen, was du meinst.
LegalTrans D Dec 10, 2015:
Eine für mich abschließende Bemerkung In meiner Tätigkeit im Großhandel habe ich mehrere Verträge mit Exklusivvertretungen im jeweiligen Ausland geschlossen. Aus dieser Praxis heraus interpretiere ich den Satz so, wie ich ihn interpretiert habe. Aus folgenden Gründen: Wenn ich eine Vertretung bestelle und vertraglich zusage, niemand anderen zu beliefern, und wenn dann die Vertretung nix mehr verkauft, weil sie nicht mag oder mich sogar behindern will (soll ja vorkommen), dann schau ich dumm in die Röhre, falls ich mir nicht vertraglich eine Hintertür offen gelassen habe. Also baue ich einen Klausel ein, dass ich jederzeit *berechtigt bin*, in das Vertriebsgebiet zu liefern. Die Mehrheitsmeinung bei dieser Frage ist jedoch, dass es hier darum geht, dass ich als Prinzipal zur Lieferung dorthin berechtigt oder imstande sein muss. Na ja, das versteht sich doch von selbst, sonst brauch ich keinen Vertrag zu schließen, weil ich ihn gar nicht erfüllen kann, denn dann ist er das Papier nicht wert und daher wahrscheinlich nichtig. 'Tschuldigung noch an Renate - habe deinen Beitrag etwas zu flüchtig gelesen, du hast recht, wir sagen Unterschiedliches.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
.. wobei Du ja jetzt erst den Widerspruch eingebaut hast, der vorher gar nicht da war
Klaus Conrad Dec 10, 2015:
Vielleicht willst Du ja den letzten Teil voranstellen:
1. Prinz Zippel erklärt, dass er über die Rechte verfügt, die Produkte im Gebiet zu verkaufen bzw. die Produkte ins Gebiet zu liefern.
2. Gemäß den Bestimmungen ....
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Renate Ja, ändere ich noch, ging ja jetzt nur um das "always provided that". Danke dir.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
Katja vor Stunden habe ich "ernennen zu" empfohlen. Duden bestätigt das übrigens.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
Also, habe jetzt wie folgt formuliert Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten als seinen Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird weder selbst die Produkte verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, wobei er berechtigt sein muss, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern.

Passt das für alle? oder hat es jemand noch einmal anders verstanden?
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ ibz Danke dir ;-) Um den Schlaf wird es mich nicht bringen, aber seltsam bleibt es für mich. Is doch logisch, dass er es prinzipiell verkaufen können muss, um ein Vertragsgebiet dafür zu vergeben.
ibz Dec 10, 2015:
@Katja Wenn du «immer vorausgesetzt, dass» durch «wobei er [grundsätzlich] berechtigt sein muss, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben» ersetzt, dann ergibt es schon Sinn. Er kann salopp gesagt kein Recht an jemanden delegieren, das er selbst nicht hat. Aber grundsätzlich bleibe ich bei meiner ersten Einschätzung: Absolut klar finde ich den A-Text nicht und ich würde sicherheitshalber nachfragen. Ich hoffe, diese Stelle raubt dir nicht den Schlaf ;-)
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
Formulierung Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten als seinen Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird weder selbst die Produkte verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, immer vorausgesetzt, dass er berechtigt ist die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern.

Das liest sich doch einfach nicht sauber. Er verkauft im Vertragsgebiet nicht, immer vorausgesetzt, er dürfte das überhaupt.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ Volkmar, Renate offensichtlich ist es halt nicht so klar formuliert, sonst würden nicht gute Vertragsübersetzer wie ibz, Sabine und Kristin auch sehen, was ich mit widersprüchlich meine, und nein, ihr sagt nicht dasselbe, nicht einmal das gleiche ;-)
Klaus Conrad Dec 10, 2015:
Das "provided always that the Principle will itself be entitled to sell or otherwise supply the Products in the Territory" ist dahingehend zu verstehen, dass die zuvor genannte Klausel voraussetzt, dass der Prinz Zippel überhaupt berechtigt ist, die Vertretung für das besagte Gebiet zu vergeben.
Wenn er, wie Du schreibst, der Hersteller ist, könnte man das eigentlich annehmen. Es könnte aber auch sein, dass die Vertretungsrechte zuvor schon an einen Dritten vergeben wurden. Und dann wäre es nicht rechtens, das Gebiet erneut zu vergeben.
Falls der Prinz Zippel nicht der Hersteller ist, wird damit klargestellt, dass er vom Hersteller autorisiert ist, Produkte in das Gebiet zu verkaufen und Untervertreter zu ernennen.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
Nein, Legal T Du sagst nicht das gleiche wie ich.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
siehe meine erste Einstellung um 14.53 h
Kristin Sobania (X) Dec 10, 2015:
also mit ibz .
Kristin Sobania (X) Dec 10, 2015:
okay... Stimmt, so interpretiert, ergibt der Satz einen Sinn.
Kristin Sobania (X) Dec 10, 2015:
. Ich lese 1) den Widerspruch und 2) würde ich den gefragten Terminus mit **sofern jedoch*** (XY stets das Recht hat, etc.) übersetzen.
LegalTrans D Dec 10, 2015:
Renate und ich sagen das doch die ganze Zeit, nur mit unterschiedlichen Worten
ibz Dec 10, 2015:
@Renate Ach so! Der Groschen ist gefallen ... (glaub ich zumindest):
«Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten zu seinem Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird die Produkte weder selbst verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, wobei er selbst [grundsätzlich] berechtigt sein muss, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder zu liefern.»
Dann ergibt es Sinn ... @Renate: Hast du das so verstanden?
Sabine Schlottky Dec 10, 2015:
Jetzt sehe ich den Widerspruch auch. Allerdings passt "es sei denn" hier nicht.
LegalTrans D Dec 10, 2015:
ich denke, das ist einigermaßen klar formuliert Also: der Principal bestellt den Distributor als exlusiven Vertreter. Er sagt zu, keinen anderen Distributor/Vertreter im Vertriebsgebiet zu bestellen oder zu beliefern, und auch keine andere Person zu beliefern. Er sagt das zu, behält sich aber diese Berechtigung vor, d.h., dass er jederzeit berechtigt ist, andere zu beliefern.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
kein Widerspruch vorhanden! -
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ ibz Genau so lese ich das auch.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
Katja, Du machst, was Du willst. Der Satz muss halt nur aufmerksam gelesen werden, dann ist er perfekt klar und richtig. Ich bin die erste, die immer an fehlerhaften AT kritisiert. Hier ist er ausnahmsweise in Ordnung. Und wenn Du die beiden Dinge in Deine Ü einbaust, die ich Dir empfohlen habe, stimmt auch Deine Übersetzung.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ LegalTrans D Danke dir, aber es macht m. E. immer noch keinen Sinn. Er verkauft die PRodukte nicht, wobei er jedoch berechtigt ist zu verkaufen? Is doch klar, dass er das ist, er ist schließlich der Hersteller und er vergibt wird dem Lieferanten nicht exklusiv zugeteilt.
Kristin Sobania (X) Dec 10, 2015:
bin auch für Nachfragen Hi Katja, ich würde meinen Auftraggeber auf diesen Widerspruch aufmerksam machen und nachfragen, wie der Satz hier zu verstehen ist.
ibz Dec 10, 2015:
@Renate & LegalTrans D Also dann würde das heissen, der Auftraggeber darf seine Produkte nicht selbst verkaufen oder liefern, ausser er darf es eben doch? Ist das nicht sehr seltsam?
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
Ferner könntest Du in Deiner Übersetzung "den Lieferanten als seinen Lieferanten" durch "den Lieferanten zu seinem Lieferanten" ersetzen.
LegalTrans D Dec 10, 2015:
in diesem Fall wie in vielen anderen Fällen ist "provided that" eher mit "wobei jedoch" zu übersetzen, Katja. Dann ergibt das Sinn. Diese Art von "provided that" ist nicht ganz so selten.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
Nein, da muss ich Euch widersprechen. Der Satz ist perfekt durchkonstruiert. Man braucht halt nur Geduld, ihn zu lesen.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@Renate Problem ist, dass es davor ja schon heißt, dass er dort nicht verkauft und dann kommt: immer vorausgesetzt, dass er berechtigt ist das zu tun. Wenn er es doch eh nicht macht, dann ist es doch wurscht, ob er es eigentlich darf oder net.
Katja Schoone (asker) Dec 10, 2015:
@ibz Ja, denke auch.
Renate Radziwill-Rall Dec 10, 2015:
nicht ganz das "es sei denn" könntest Du durch "immer noch vorausgesetzt, dass" ersetzen. Es könnte ja sein, dass der Auftragnehmer aus irgendeinem Grund die Produkte dort nicht mehr verkaufen darf.
ibz Dec 10, 2015:
Nachfragen! Also dieser Satz enthält definitiv einen Widerspruch - ich würde nachfragen und nicht interpretieren.

Proposed translations

+5
13 mins
Selected

immer vorausgesetzt, dass

Es geht darum, dass die vorher genannten Bestimmungen nur gelten, wenn derjenige, der im Vertrag wahrscheinlich zu Beginn als der konkrete "Prinzipal/Auftraggeber" definiert/eingetragen wird, auch tatsächlich als solcher auftreten darf, das heißt, wenn er das Recht, das er mit der Schließung des vorliegenden Vertrags an den "Lieferanten" vergibt, auch überhaupt besitzt.

Ansonsten ist die Übersetzung m. E. in Ordnung. Allenfalls noch ein Komma einfügen: am Ende: "... berechtigt, die Produkte ..."
Peer comment(s):

agree Anne Spitzmueller
1 min
Dankeschön, Anne
agree Renate Radziwill-Rall
7 mins
Danke, Renate
agree Regina Eichstaedter
9 mins
Danke sehr, Regina
agree Rolf Kern
3 hrs
Vielen Dank noch, Rolf
agree Albrecht Degering
4 hrs
Auch Dir noch vielen Dank, Albrecht
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank!"
7 hrs

immer unter der Maßgabe, dass


völlig aus dem Off geschossen und ohne dass ich eure diskussion oben im Entferntesten verfolgt hätte...

jedenfalls passt diese Formulierung bei mir oft gut rein dafür.

Vielleicht hilft's. Vielleicht nicht. Steine sind schon genug geworfen ;o))
Note from asker:
Danke dir. Ich könnte mir vorstellen, dass es passt, aber ich halte mich jetzt an Steffens Formulierung, weil ich es so nachvollziehen kann und ich weiß, dass Steffen nichts schreibt, wovon er nicht überzeugt ist.
Something went wrong...
3 hrs

Versuch einer Entdröselung

Der mit "provided always that" eingeleitete Satzteil bezieht sich m. E. ausschließlich auf "... and will not itself sell or otherwise supply Products to any person within the Territory ..." (jedoch nicht auf die vorhergehenden Teile), aber das war ja wohl auch schon in der Diskussion Konsens.

Daraus ergibt sich folgender Vorschlag für das "Gesamtwerk":

Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen des vorliegenden Vertrags ernennt [bestellt/bestimmt?] der Auftraggeber hiermit den Lieferanten/Distributor als seinen Lieferanten/Distributor für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten/Distributor für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen. Sofern der Auftraggeber selbst berechtigt ist, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern, wird er die Produkte an andere im Vertragsgebiet ansässige Personen weder verkaufen noch anderweitig liefern. [mit anderen Worten: sofern ihm dieses Recht zusteht, wird er darauf verzichten, es auszuüben]

Der "distributor" könnte auch noch als "Vertriebspartner" übersetzt werden.

--------------------------------------------------
Note added at 1 day49 mins (2015-12-11 14:36:05 GMT) Post-grading
--------------------------------------------------

Überhaupt kein Problem!
Note from asker:
Vielen Dank. Das hat es mir endgültig verdeutlich. Die Punkte würde ich aber Tom geben, da ich nicht splitten kann und seine Antwort ja auch diese Argumentationsschiene fährt.
Something went wrong...
Term search
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search