Apr 25, 2015 16:44
9 yrs ago
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German term

verpflichtet lediglich die Masse

German to English Law/Patents Law: Contract(s) Company takeover
I think I know what this means, but I need help with the correct wording. The sentence reads:

Dieser Vertrag verpflichtet lediglich die Masse, ohne dass die Käuferin bei Nichterfüllung Ansprüche auf §§ 60, 62 InsO stützen kann.

I have translated it so far as this:

This contract covers only the main issues, but in case of non-performance of claims the Purchaser may rely on Sections 60, 61 of InsO.

But I'm not entirely sure that it is well worded.

Thanks in advance.

Discussion

Sarah Lewis-Morgan (asker) Apr 26, 2015:
Thanks everyone. I was so twisted up with the Masse bit that I read the second part wrongly. You are right and thanks again.
EK Yokohama Apr 26, 2015:
I agree with YorickJenkins What you point out is perfectly correct.
Adrian MM. (X) Apr 26, 2015:
Ansprüche auf §§ 60, 62 InsO stützen kann I agree: that subclause has also been misread, but was not queried. I reworded in my translation to include the standard non-reliance term.

..ohne dass die Käuferin bei Nichterfüllung Ansprüche auf §§ 60, 62 InsO stützen kann > literally: without .. the buyers ... being able to base claims /remedies on .... in the event of non-performance.
YorickJenkins Apr 26, 2015:
"but in case of non-performance of claims" Questioner only asked about "verpflichtet ledichlich die Masse" but I am not convinced by the part beginning "in case of non performance of Claims the purchaser may rely.." Doesn't the German mean something different, to the effect, "without the §§ 60, 62 InsO applying in such a case." As nobody else has pointed this out, I wonder if maybe I have misunderstood the German. I would be interested to read what others say.
Sebastian Witte Apr 26, 2015:
Stimme EK MUC zu Habe im Zusammenhang mit §§ 60, 62 InsO gefunden: http://www.insolvenzverein.de/archiv/veranstvorbei99/Bismarc...

Habe mir besonders den Teil Abgrenzung Massehaftung von persönlicher Verwalterhaftung angesehen. Offensichtlich schützt die von Sarah gepostete Klausel den Insolvenzverwalter tatsächlich davor, persönlich für die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen seines Handelns als solcher zu haften. Nur die Masse des insolventen Unternehmens (diejenigen Vermögenswerte, die im Insolvenzverfahren für die Befriedigung der insolvenzrechtl. relevanten Forderungen der Gläubiger tatsächlich herangezogen werden können) soll für dieses haften. Das ist das, was ich nach EK MUCs die Diskussion wirklich weiterbringendem Beitrag auf Anhieb verstehe. Zeit müsste man haben ... will sehen, ob ich zwischendurch noch was helfen kann, meine Antwort ziehe ich natürlich zurück (dürfte klar sein, da die dann wirklich nicht passt, Problem war dabei allerdings, dass der gepostete Satz sehr schlecht googlet und offensichtlich aus Vertraulichkeitsgründen der angefragte Kontext nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, ich denke, dann kann man sich auch als jurist. Übersetzer mal vertun).
EK Yokohama Apr 26, 2015:
Diese Klausel schützt den Insolvenzverwalter vor einer Haftung für neu begründete Verbindlichkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, und begrenzt die Haftung auf den Betrag der Insolvenzmasse.
Die Formulierung "This agreement solely ensures that the insolvency assets will be liquidated", ist m.E. ein wenig weit hergeholt... Davon kann meiner Meinung nach keine Rede sein.
Sarah Lewis-Morgan (asker) Apr 25, 2015:
Ah! Thank you very much.
Johanna Timm, PhD Apr 25, 2015:
"Masse" Masse ist die Insolvenzmasse.

Proposed translations

1 day 16 hrs
German term (edited): Dieser Vertrag verpflichtet lediglich die Masse
Selected

All claims ... will be limited to the value of the insolvency assets/estate

My proposal:
"All claims arising from this contract/agreement will be limited to the value of the insolvency assets/estate
in the case of non-performance without §§ 60, 62 InsO applying in such a case."
("Dieser Vertrag verpflichtet lediglich die Masse, ohne dass die Käuferin bei Nichterfüllung Ansprüche auf §§ 60, 62 InsO stützen kann.")

Für "Liquidationsmasse" alternativ:
"insolvency assets" or "insolvency estate", beides ist m.E. gebräuchlich.

Wie von mir (bereits um ca. 12 hrs.) in der Diskussion herausgestellt:
Diese Klausel schützt den Insolvenzverwalter vor einer persönlichen Haftung für neu begründete Verbindlichkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, und begrenzt die Haftung auf den Betrag der Insolvenzmasse.
===================================================
"Insbesondere haftet der Verwalter grundsätzlich auch dann persönlich, wenn er als Insolvenzverwalter Verbindlichkeiten begründet (Masseverbindlichkeiten) und diese aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden können."
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverwalter#Haftung_von_...
===================================================
Diese grds. geltende Haftung soll durch diese Klausel (für durch diesen Vertrag neu begründete Verbindlichkeiten) ausgeschlossen werden.
----------------------------------------------
"§ 60
Haftung des Insolvenzverwalters
(1) Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.
(2) Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit einsetzen muß und diese Angestellten nicht offensichtlich ungeeignet sind, hat der Verwalter ein Verschulden dieser Personen nicht gemäß § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vertreten, sondern ist nur für deren Überwachung und für Entscheidungen von besonderer Bedeutung verantwortlich."
http://dejure.org/gesetze/InsO/60.html

"§ 62
Verjährung
Die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, der aus einer Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters entstanden ist, richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Anspruch verjährt spätestens in drei Jahren von der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens an. Für Pflichtverletzungen, die im Rahmen einer Nachtragsverteilung (§ 203) oder einer Überwachung der Planerfüllung (§ 260) begangen worden sind, gilt Satz 2 mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Vollzug der Nachtragsverteilung oder die Beendigung der Überwachung tritt."
http://dejure.org/gesetze/InsO/62.html
Peer comment(s):

disagree Adrian MM. (X) : Der Vertrag verpflichtet. 'Claims sind m.E. etwas weit hergeholt'// § 103 der dt InsO: Nichterfüllung erklären http://www.proz.com/kudoz/german_to_english/law_contracts/53...
19 mins
Es heißt ja auch vollständig "All claims arising from this contract, das passt nur nicht in die Antwortbox. Grammatikalisch mag hier zwar der "Vertrag verpflichten", aber es ist meiner Meinung nach so gemeint, wie von mir umschrieben.
agree Sebastian Witte : Das geht jedenfalls in Bezug auf den 1. Teilsatz in die richtige Richtung. Dazu sehe ich hier in Bezug auf den 2. Teilsatz das nötige Insolvenzrechtswissen-Potenzial, um d. letztendliche Bedeutung für d. Muttersprachler-Formulierung auf d. Weg zu bringen.
3 hrs
Vielen herzlichen Dank, Sebastian.
Something went wrong...
2 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Thanks for your answer. It seems there is no real concensus, but I think yours was closest to what I wanted."
-1
16 hrs

is binding solely on such assets as are available on insolvency

full version: operates as a charge crystallising on insolvency and limited solely to such assets as are for the time being available for distribution.

ohne dass die Käuferin bei Nichterfüllung Ansprüche auf §§ 60, 62 InsO stützen kann > *without* the buyer (fem = plural = corporate buyers) being able - in the event of non-performance/breach - to make remedies and claims in reliance upon ss. 60 and 62 of the (German) Insolvency Order

I agree with Johanna T. and Sebastian W, whilst would add that - in most Germanic/ Scandinavian lingos - the 'Masse' equates with the Insolvenzmassverwalter.

NB EK MUC, though make good points.

Nonetheless, proceedings on the Brit. Isles are brought not against the bankrupt's assets, but against the trustee, receiver, liquidator or insolvency administrator in the latter's official and never private capacity - no liability except in the case of frud, mal- or misfeasance - plus on behalf of the partnership in dissolution or co. in liquidation.
Peer comment(s):

disagree EK Yokohama : Die "Käuferin" ist eindeutig Singular, nicht Plural! "Masse" bezieht sich hier auf die Insolvenzmasse, nicht auf den Verwalter. Hier geht es um d. Rechtslage in Dtld., nicht um die "Brit. Isles". In Dtld. haftet der Verw. persönl. für neu eingeg. Verb.!!
1 day 38 mins
Bitte, seien Sie venünftig! Wie gesagt wird juristisch in GB die plurale Form für ein Unternehmen gebraucht wie hier z.B. managing agents, corporate buyers and sellers, claimants & defendants. Übrigens sieht meine Antwort auf die assets ab..
Something went wrong...
22 hrs

applies exclusively to the insolvency estate

I think (Insolvenz)Masse is usually insolvency estate in English
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