Jul 1, 2014 10:23
9 yrs ago
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German term
Anrechnungsbetrag
German to Polish
Other
Insurance
W decyzji o przyznaniu renty inwalidzkiej: Aufgrund des Erwerbseinkommens ist die Invaliditätspension um einen Anrechnungsbetrag zu vermindern und gebührt daher als Teilpension.
Proposed translations
(Polish)
3 +2 | zaliczona suma | pasjonatka77 |
4 | kwota potrącenia | Małgorzata Gardocka |
Proposed translations
+2
1 hr
Selected
zaliczona suma
wg słowinka Kilian
2 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Dziękuję!"
3 hrs
kwota potrącenia
anrechnen - naliczyć, doliczyć, obciążyć, potrącić
patrz:
http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/c...
Krankheitsbedingte Pension
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer krankheitsbedingten Pension kann zu einer Teilpension führen.
Bei einem Gesamteinkommen (Pension ohne Höherversicherung plus Erwerbseinkommen) über EUR 1.134,77 ist ein Anrechnungsbetrag zu ermitteln und von der Pension in Abzug zu bringen, sofern das Erwerbseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 395,31 bzw. der Bezug aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister) EUR 4.135,50 überschreitet.
Teilpension
Teilpension - das Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit einer krankheitsbedingten Pension kann zu einer Verminderung des Auszahlungsbetrages führen.
Wird neben der Pension ein Erwerbseinkommen bezogen, das den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, wird eine Teilpension ausgezahlt. Sie gebührt bis zu einem Gesamteinkommen (= Summe aus Pension und Erwerbseinkommen) von EUR 1.134,77 in voller Höhe, bei höherem Einkommen wird die Teilpension vermindert.
Eine Neufeststellung des Anrechnungsbetrages der Teilpension erfolgt
- anlässlich der Pensionsanpassung
- bei jeder Neuaufnahme einer Erwerbstätigkeit
- über Antrag des Pensionisten und
- bei Durchführung des Jahresausgleiches.
patrz:
http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/c...
Krankheitsbedingte Pension
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer krankheitsbedingten Pension kann zu einer Teilpension führen.
Bei einem Gesamteinkommen (Pension ohne Höherversicherung plus Erwerbseinkommen) über EUR 1.134,77 ist ein Anrechnungsbetrag zu ermitteln und von der Pension in Abzug zu bringen, sofern das Erwerbseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 395,31 bzw. der Bezug aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister) EUR 4.135,50 überschreitet.
Teilpension
Teilpension - das Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit einer krankheitsbedingten Pension kann zu einer Verminderung des Auszahlungsbetrages führen.
Wird neben der Pension ein Erwerbseinkommen bezogen, das den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, wird eine Teilpension ausgezahlt. Sie gebührt bis zu einem Gesamteinkommen (= Summe aus Pension und Erwerbseinkommen) von EUR 1.134,77 in voller Höhe, bei höherem Einkommen wird die Teilpension vermindert.
Eine Neufeststellung des Anrechnungsbetrages der Teilpension erfolgt
- anlässlich der Pensionsanpassung
- bei jeder Neuaufnahme einer Erwerbstätigkeit
- über Antrag des Pensionisten und
- bei Durchführung des Jahresausgleiches.
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