Feb 7, 2012 20:18
12 yrs ago
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français term

consentir toutes délégations aux créanciers inscrits ...

français vers allemand Droit / Brevets Droit : contrat(s) Vollmacht für Immobiliengeschäft
Liebe Übersetzer,

dieser Satz steht als Aufzählungspunkt unter den Aufgaben, die der Bevollmächtigte vom Verkäufer zur Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar zugeteilt bekommt, also:
"Le mandataire devra :
- établir ceci...
- faire cela ...
- recevoir le prix et donner quittance ...
- **consentir toutes délégations aux créanciers inscrits** s'ils existent,
- vendre le bien dans l'état où il se trouve,
usw.

Soooo - was heißt in dem Kontext denn nun "consentir toutes délégations aux créanciers" ? Ich finde im Internet Folgendes:
"La délégation en droit civil français est une action en vertu de la quelle un créancier A (délégant) demande à son débiteur B (délégué) de s'engager envers un tiers C (délégataire)."
Also kann eigentlich nur der Gläubiger "delegieren", oder?

Heißt das Ganze also soviel wie
"Zustimmung zur Forderungsbefriedigung von evt. eingetragenen Gläubigern"?
Könnte man das auch "deleganter" ausdrücken?

Mein Dank i.v. an alle hilfreiche Seelen!

Discussion

Claus Sprick Feb 9, 2012:
@Schtroumpf gern!
Schtroumpf (asker) Feb 8, 2012:
Schnell und perfekt... ... wie wir Übersetzer eben von Natur aus so sind :-)

Claus, magst du das als Antwort einstellen?
Alfred Satter Feb 8, 2012:
Lösung = perfekt, auch aus beiden Blickwinkeln
Schtroumpf (asker) Feb 8, 2012:
Vielen Dank, Claus! Ja, so hatte ich das auch verstanden, dass die Hypotheken bereinigt werden sollen, nur sprachlich konnte ich das da nicht herauslesen. Vielen Dank!
Claus Sprick Feb 8, 2012:
verstehe ich so: angesprochen ist hier der Bevollmächtigte des Verkäufers in dessen Eigenschaft als Gläubiger der Kaufpreisforderung. Er darf eine Zahlungsanweisung treffen (ihr "zustimmen", was m.E. nicht ganz korrekt ist, weil eine Zahlungsanweisung eine einseitige Willenserklärung des Gläubigers ist, also consentir hier eher im Sinne von "treffen", anordnen), und zwar zu Gunsten eingetragener Grundpfandgläubiger.

Typischer Fall: Der Verkäufer hatte das Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld finanziert, die noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Er ist aber, sofern nichts anderes vereinbart, verpflichtet, dem Käufer das *unbelastete* Eigentum am Grundstück zu verschaffen. Die Bank wird daher die Löschung der Hypothek erst bewilligen, wenn der Verkäufer den Käufer anweist, vom Kaufpreis den noch offenstehenden Darlehensbetrag unmittelbar an die Bank zu zahlen.

Vorschlag: Zahlungsanweisungen zugunsten eingetragener Gläubiger vorzunehmen / zu treffen...

Proposed translations

+1
1 jour 10 heures
Selected

Zahlungsanweisungen zugunsten eingetragener Gläubiger erteilen

oder treffen oder vornehmen.

"consentir" eigentlich in etwas einwilligen, einer Willenserklärung (eines anderen) zustimmen, aber die Befugnis, den Schuldner zur Zahlung an einen Dritten anzuweisen, steht nur dem Gläubiger selbst zu; diese Befugnis delegiert er hier an seinen mandataire.

Zum Hintergrund siehe Diskussion.

Erwas ungewöhnlich hier die Einleitung "le mandataire *devra*": üblicherweise wird in der Vollmacht nur geregelt, was der Bevollmächtigte mit Wirkung für und gegen Dritte rechtswirksam erklären *kann* - was er im Einzelnen im (Innen-)Verhältnis zu seinem Vollmachtgeber tun *darf* bzw. zu tun *hat*, ist Gegenstand des ihm erteilten Auftrags, der von der Vollmachtsurkunde getrennt zu sehen ist.

Dass er hier Zahlungsanweisungen erteilen *muss*, ist sicherlich nicht ernst gemeint - möglicherweise sind solche gar nicht vorgesehen / notwendig. Dafür spricht auch die Einschränkung "s'ils (nämlich eingetragene Gläubiger) existent".

Vorschlag deshalb: das "s'ils existent" wie folgt einbauen:
er hat ... *gegebenenfalls* Zahlungsanweisungen zugunsten eingetragener Gläubiger zu erteilen. Das rückt das "devra" m.E. zutreffend zurecht.
Note from asker:
Vielen Dank für die ausführliche Behandlung der Frage!
Peer comment(s):

agree Alfred Satter
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