Nov 7, 2011 06:52
12 yrs ago
4 viewers *
French term

un délai de quinze jours

French to German Law/Patents Law (general) Gerichtsverfahren
Hallo nochmal,

eine ganz banale Frage: Ist es richtig, oben genannten Begriff mit "eine Frist von vierzehn Tagen" zu übersetzen?
"Fünfzehn Tage" sind in der deutschen Sprache nicht üblich, aber genau genommen unterschlage ich ja einen Tag, wenn ich es mit den üblichen "vierzehn Tagen" übersetze. Oder weicht man dann auf die unverfänglichen, aber ungenauen "zwei Wochen" aus?

Danke für Hinweise!

Discussion

Jutta Deichselberger Nov 7, 2011:
@ Schlumpfinchen Ja, eine Familienpackung Pattex bitte...:-))
Schtroumpf Nov 7, 2011:
]===|> Hier is ne Tube Pattex für zerbrochene Köpfe! Oder soll ich lieber gleich einen Karton voll schicken? Du bist nicht allein.
Jutta Deichselberger Nov 7, 2011:
http://www.proz.com/kudoz/french_to_german/law:_ Hab mir darüber auch schon den Kopf zerbrochen und übersetze das nur noch mit Fußnote!!!!!
Claus Sprick Nov 7, 2011:
Der Streit existiert seit Jahren - das Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen aber auch, und da würde ich mich eher daran halten als an Wörterbücher.

Es kommt auf die Zielgruppe an - ist der Text für Juristen bestimmt, müssen die sich darauf verlassen können und werden die Angabe wörtlich nehmen - sie können ja nicht wissen, dass der Ü ggf. eine "Lokalisierung" vorgenommen hat (und damit die Verantwortung für die Richtigkeit seiner eigenen Fristberechnung übernimmt). Wenn man 15 mit 14 übersetzt, wird er davon ausgehen, dass auch im Original 14 stand, darauf die frz. Fristenregeln anwenden und so zu einem falschen Ergebnis kommen.

Wenn er deshalb z.B. ein Rechtsmittel einen Tag früher einlegt als nötig, ist das kein Beinbruch - aber wehe, er meint irrtümlich, die Frist sei schon abgelaufen, obwohl er es noch einlegen könnte - dann hat er bzw. der Ü den Regreß am Hals.

Ich bleibe dabei: Lieber Fußnote als Fußangel!
Martina Simon Nov 7, 2011:
Link Link ist bei meiner Antwort. Hier noch eine andere Diskussion bei LEO dazu http://dict.leo.org/forum/viewWrongentry.php?idThread=84298
Schtroumpf Nov 7, 2011:
Klar Hallo Martina, ob du noch mal kurz die Adresse einstellen kannst, wo wir diesen entgegengesetzten Extremfall wiederfinden? Es mag ja Fälle geben, in denen die Übersetzung 14 Tage denkbar ist, dann allerdings wie gesagt mit Fußnote oder bei "belanglosen" Fristangaben (was auch immer das sein mag).

Wirklich konstruktiv wäre es m.E., wenn man gleich im Glossar in Klammern dazu setzt, für welchen Fall welche Variante gelten soll, und beide Einträge "im Verbund" aktualisiert.
GiselaVigy Nov 7, 2011:
Guten Morgen, Martina ich persönlich habe es nie anders als mit "15" übersetzt nach langen Diskussionen mit unserem Fachmann (innsbruck).
Martina Simon Nov 7, 2011:
Verwunderung Also ich bin jetzt wirklich erstaunt. Bei einer vergangen Kudoz-Frage wurde "fünfzehn Tage" als Übersetzung noch einstimmig als falsch angesehen ("Die 8 bzw. 15 Tage in den Übersetzungen zeigen m. E. nur, dass die Lokalisierung gelegentlich zu wünschen übrig lässt ;-))") und auch sämtliche Wörterbücher (Langenscheidt, Pons, Robert, Potonnier) geben vierzehn Tage bzw. zwei Wochen als Übersetzung an und nun soll dies plötzlich falsch sein? Bitte habt auch den Mut euch zu melden, wenn ihr nicht dieser Meinung seid, auch wenn jetzt dieses "unverantwortlich" und "unzuverlässig" im Raum steht. Es eine spannende Frage, die eine ehrliche Diskussion verlangt.
Claus Sprick Nov 7, 2011:
mit Artur, vgl. Belgisches Staatsblatt B.4. Le législateur a pu estimer que, afin de ne pas retarder le cours de l’instruction, la suspension ordonnée par
la chambre du conseil devait être entreprise dans un délai particulièrement bref qu’il a fixé à vingt-quatre heures.
La différence entre ce délai et le ***délai de quinzaine*** qui concerne l’appel dirigé contre une suspension décidée par le
tribunal correctionnel ne peut être considérée comme discriminatoire.

B.4. Der Gesetzgeber konnte urteilen, dass, um den Verlauf der Untersuchung nicht zu verzögern, die durch die
Ratskammer angeordnete Aussetzung innerhalb einer besonders kurzen, von ihm auf vierundzwanzig Stunden
festgesetzten Frist angefochten werden musste. Der Unterschied zwischen dieser Frist und der ***fünfzehntägigen Frist***,
die sich auf die Berufung gegen eine vom Korrektionalgericht beschlossene Aussetzung bezieht, kann nicht als
diskriminierend betrachtet werden.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=fristberechnung quinza...
GiselaVigy Nov 7, 2011:
ja, wâre gut, wenn Claus seine Antwort eingeben würde, damit wir sie endlich im Glossar haben! Bonjour Schtroumpfette!
Schtroumpf Nov 7, 2011:
Super Doris, du hast da eine Superfrage gestellt - man sollte für solche Fragestellungen auch manchmal Punkte vergeben können!!

Ich habe es schon mehrfach beobachtet, dass manche Übersetzer hier einfach fünf gerade sein lassen, im wahrsten Sinne des Wortes. Gute Gelegenheit, das Thema mal zurechtzurücken. Und danke für Claus' Erklärungen.
GiselaVigy Nov 7, 2011:
Guten Morgen, mit den Herren, wir haben in der Vergangenheit lange mit "innsbruck" darüber diskutiert und haben aus den von Claus genannten Gründen immer "15" beibehalten.
Artur Heinrich Nov 7, 2011:
15 Tage Lass es so.
Claus Sprick Nov 7, 2011:
Vorsicht! im frz. Recht funktioniert die Fristberechnung anders als nach §§ 187 f. BGB!

§ 187 Abs. 1 BGB: Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

In Frankreich wurde (bis zum Inkrafttreten des neuen Art. 641 CPC) dieser erste Tag mitgerechnet, so dass 15 jours *im Ergebnis" 14 Tagen entspricht. Schreibt man aber ohne Fussnote hier 14 und vergleicht der Auftraggeber die Texte, hält er den Übersetzer für unzuverlässig. Kennt der Auftraggeber sich aber im frz. Recht aus, berechnet er die Frist falsch, weil er meint, nochmals einen Tag abziehen zu müssen.

Es gibt auch noch "délais francs", z.B. "quinzaine franche", da wird es noch komplizierter, weil ein weiterer Fristtag hinzukommt - um einen délai franc geht es hier aber wohl nicht; der hätte ausdrücklich so bezeichnet werden müssen.

Proposed translations

+6
2 hrs
French term (edited): un délai de quinze jours / quinzaine
Selected

eine Frist von fünfzehn Tagen

ist im Sinne der gesetzlichen Definition eine nach Tagen, nicht nach Wochen bemessene Frist.

Es ist m.E. nicht Aufgabe des Übersetzers, diese Frist "klammheimlich umzurechnen", nur weil ggf. im Recht des Ausgangsstaates Fristen anders berechnet werden als im Zielstaat; darauf sollte eher in einer Fussnote hingewiesen werden.

Unterschiede gibt es nämlich bei der Frage, ob der "dies a quo" und der "dies ad quem" mitgezählt werden, siehe Diskussion und references.

Für die "huitaine" gilt Entsprechendes.



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Note added at 2 Stunden (2011-11-07 09:08:56 GMT)
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Hier kann man sich als Ü sehr schnell schadensersatzpflichtig machen, denn falsch berechnete (Einlegungs-)Fristen zählen zu den häufigsten Ursachen der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels.

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Note added at 5 Stunden (2011-11-07 12:23:04 GMT)
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Wochenfristen gibt es im frz. Recht nicht mehr

seit Inkrafttreten des "nouveau" CPC (décret n° 75-1123 vom 05.12.1975), dessen Art. 641 nur noch Tages-, Monats- und Jahresfristen kennt. Quinzaine / 15 jours ist also eine nach *Tagen* bemessene Frist, die unter Beachtung von Art. 641 al. 1 CPC zu berechnen ist - alles andere ist Rechtsgeschichte.

Eine brauchbare kurze Anleitung zur Fristenberechnung:

Les délais peuvent être ... comptés de jour à jour ou encore de mois à mois et d'année à année. Le nouveau code de procédure civile a simplifié le calcul des délais en abandonnant le système ancien des délais francs. L'article 640 du nouveau code de procédure civile précise que lorsqu'un acte doit être accompli avant l'expiration d'un délai, le délai a pour origine la date de l'événement qui le fait courir. L'article 642 du nouveau code de procédure civile indique que tout délai expire le dernier jour à 24 heures. Le délai qui expire normalement un samedi, un dimanche, un jour férié, ou chômé, est prolongé jusqu'au 1er jour ouvrable suivant. Quand le délai est exprimé en jour, le jour de l'événement qui fait courir le délai ne compte pas. Le délai ne commence à courir que le lendemain à 0 heure.
www.coursdroit.com/cours-procedure-civile.html
Peer comment(s):

agree Schtroumpf : Schauder-schauder! Auch noch Schadensersatzgefahr in Sicht :o))
15 mins
Danke. Ich meine das ernst - und bekomme für's Bangemachen keine Provisionen von Berufshaftpflichtversicherungen für Ü!
agree Ruth Wöhlk : ist im Spanischen genauso und ich rechne nie um, es bleibt bei 8 oder 15 Tagen, je nachdem
38 mins
Danke, in B + LUX auch, vermutlich auch in Italien und Portugal
agree GiselaVigy
1 hr
agree Alfred Satter
2 hrs
agree Jutta Deichselberger
10 hrs
agree Geneviève von Levetzow
2 days 35 mins
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
+1
12 mins

eine Frist von vierzehn Tagen

"Vierzehn Tage" ist richtig. Warum das so ist, steht hier: http://www.experto.de/b2b/kommunikation/sprachkurse/wirtscha...

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Note added at 1 Stunde (2011-11-07 08:08:45 GMT)
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http://www.proz.com/kudoz/french_to_german/law:_contracts/73...


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Note added at 8 Stunden (2011-11-07 15:01:28 GMT)
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Also hier eine Erklärung für die Verwirrung zwischen vierzehn Tagen und fünfzehn Tagen als richtige Übersetzung je nach Kontext für quinze jours: Allgemeinsprachlich ist die Übersetzung von quinze jours vierzehn Tage. Als Begründung habe ich hier gut verständlich dies gefunden (bezogen auf 8 jours): "dans l'expression "dans quinze jours" ou "sous huit jours" on compte le jour de départ et le jour d'arrivée -
du lundi au lundi = cela represente 8 jours mais en fait une semaine - le deuxième lundi n'est pas inclus ; cela va du premier lundi au matin du deuxième lundi = 7 jours complet par le huitième" (http://www.proz.com/kudoz/French/linguistics/903062-quinze_j... Im Bereich des Rechts (und wohl nur dort) ist dies jedoch anders: "Les expressions « huit jours » ou « quinze jours » s'entendent, non d'une ou deux semaines, mais d'un délai de huit ou quinze jours effectifs." (http://lexinter.net/Legislation7/echeance.htm)
Peer comment(s):

neutral Claus Sprick : Was diese Links vorschlagen, wäre im juristischen Bereich (jedenfalls ohne Fußnote) schlicht unverantwortlich!
39 mins
neutral Schtroumpf : Danke Martina für die Rückverlinkung! Hach, Glück gehabt, hab damals nicht zugestimmt ;-)) Aber als Richtangabe für eine Lieferfrist z.B. würde das natürlich voll durchgehen.
3 hrs
agree Clarissa Hull : 15 jours entsprechen 14 Tagen im deutschen Sprachraum
5 days
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Reference comments

25 mins
Reference:

fortnight - fünfzehn Tage/zwei Wochen

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1 hr
Reference:

Art. 3 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen (Bericht hierzu)

24. Il découle des règles ainsi posées que les délais exprimés en 8 ou 15 jours (ou par les expressions «huitaine » ou « quinzaine ») ne sauraient être considérés comme équivalant à une ou deux semaines. Par exemple, un délai de 8 jours commençant à courir le lundi 10 janvier 1972 expire le mardi 18 janvier à 24 heures. S'il s'agit, par contre, d'un délai fixé à « une semaine », il ressort des dispositions de l'article 4 que ce délai expirera le lundi 17 janvier à 24 heures.

http://conventions.coe.int/treaty/fr/Reports/Html/076.htm
Peer comments on this reference comment:

agree Schtroumpf : Und schließlich ist die Fristsetzung nach deutschem Recht eben nicht maßgeblich dafür, wann die frz. denn nun genau abläuft!
11 mins
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