Jul 11, 2009 18:18
14 yrs ago
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Spanish term
Doy fe y cuenta a S.Sa.
Spanish to German
Law/Patents
Law (general)
Aus Unterlagen zu einem Rechtshilfeersuchen.
"Diligencia.- La extiendo yo, el Secretario, para hacer constar que [...].
Doy fe y cuenta a S.Sa. (firma)"
Gibt es eine solche übliche Formel auch in deutschen Gerichtsunterlagen??
z.B. "Bestätigt und dem Gericht vorgelegt"??
Vielen Dank für jeden Tipp!
"Diligencia.- La extiendo yo, el Secretario, para hacer constar que [...].
Doy fe y cuenta a S.Sa. (firma)"
Gibt es eine solche übliche Formel auch in deutschen Gerichtsunterlagen??
z.B. "Bestätigt und dem Gericht vorgelegt"??
Vielen Dank für jeden Tipp!
References
S.S.a. | Katja Schoone |
Proposed translations
+1
1 day 12 hrs
s.u.
Beglaubigt und wird (das Schriftstück) Ihren Ehren/dem Richter/der Richterin zur Kenntnisnahme/Entscheidung vorgelegt
dada cuenta = zur Kenntnisnahme/Entscheidung vorgelegen
dada cuenta = zur Kenntnisnahme/Entscheidung vorgelegen
Note from asker:
Herzlichen Dank! |
Peer comment(s):
agree |
Alfred Satter
: zur Kenntnisnahme vorgelegt - der Richter hat die entsprechende Entscheidung vorher gefällt
1 hr
|
Reference comments
48 mins
Reference:
S.S.a.
Wie kommst du auf "und dem Gericht vorgelegt", weißt du wofür S.Sa. hier stehen soll?
Doy fe, ist auf alle Fälle: ich beglaubige/bestätige (je nachdem)
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Note added at 57 Min. (2009-07-11 19:16:12 GMT)
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Kenne ich nur mit hochgestelltem a, dazuhin hatte ich einen Punkt zuviel gesehen ;-)
Doy fe, ist auf alle Fälle: ich beglaubige/bestätige (je nachdem)
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Note added at 57 Min. (2009-07-11 19:16:12 GMT)
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Kenne ich nur mit hochgestelltem a, dazuhin hatte ich einen Punkt zuviel gesehen ;-)
Note from asker:
"Su Señoría", also der Richter (das Gericht) |
Peer comments on this reference comment:
agree |
suirpwb (X)
: "Beglaubigt und dem Richter vorgelegt" könnte das passen?
19 hrs
|
Hm, ich bin mir mit dem "cuenta a" nicht so sicher, ob es nicht einfach bedeutet: dem Richter gegenüber beglaubigt und bestätigt
|
Discussion
jede diligencia (hier: Aktenvermerk) wird grundsätzlich vom secretario mit doy fe beendet und S.S. zur Kentnisnahme/Entscheidung (je nach Kontext) vorgelegt.
Meistens folgt danach durch S.S.:
"Dada cuenta; por recibido el anterior mencionado ........"
"Zur Kenntnisnahme/Entscheidung vorgelegen. Das/der vorstehend genannte... ist eingegangen."
Sodann folgt die Anweisung durch S.S., was damit zu geschehen hat...
Mein "sentido común" würde mir hier sagen, daß der Richter keine Beglaubigung benötigt, sondern vielmehr nur den Bericht (dada cuenta) seines Untergebenen. Die Beglaubigung ist doch eher für diejenigen von Bedeutung, die das Urteil erhalten und weiterverwenden wollen.
Andererseits .... wenn ich den Originalsatz noch einmal lese scheint es von der Struktur her durchaus schon so zu sein, daß auch die Beglaubigung gegenüber dem Richter vorgenommen wird.
Ich persönlich würde aber diese "linguistische Ökonomie" (ein Verb für zwei Ausdrücke) nicht als Anlaß dazu nehmen, eine unlogischere Übersetzung vorzunehmen.