Dec 7, 2008 11:48
15 yrs ago
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Spanish term

extinción de la personalidad jurídica

Spanish to German Law/Patents Law (general) Derecho societario
Eigentlich bräuchte ich Hilfe mit dem ganzen Satz. Es handelt sich um eine Bescheinigung des Handelsregisters, in der die Verschmelzung von zwei Gesellschaften bestätigt wird.
Der Satz lautet: Que en virtud de acuerdos adoptados por la Junta General Universal de la sociedad X, se acordó la fusión y absorción por éste de la entidad Y, ***con extinción de la personalidad jurídica de la sociedad absorbida, sin liquidación y traspaso en bloque, a título universal, de su patrimonio.***

Der letzte Teil macht mir zu schaffen. Ist hier mir "liquidación" die Auszahlung des Stammkapitals gemeint (also, dass keine Auszahlung stattfindet)? Ich verstehe schon, dass die übertragende Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit verliert, aber es ist so schwierig, diesen Satz einigermassen ordentlich in deutsch wieder zu geben...

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!

Im nächsten Satz steht: "En consecuencia, die Geselleschaft Y asume la totalidad de los derechos y obligaciones de la absorbida".

Discussion

Fabienne Kelbel (asker) Dec 7, 2008:
Ich sehe, "juristische Person" wird von der Mehrheit vorgeschlagen. Aber in meinen Satz passt es so schlecht hinein, denn es heisst ja im Original "personalidad jurídica de la sociedad absorbida". Dann hiesse es so in etwa "Erlöschen der juristischen Person der übernommenen/übertragenden Gesellschaft"...
MALTE STADTLANDER Dec 7, 2008:
YEPS - Da hast Du ja am Ende alles selbst gemacht!!!
Fabienne Kelbel (asker) Dec 7, 2008:
Das wäre ein Vorschlag: Kraft der auf der Universal-Gesellschafterversammlung der Gesellschaft X getroffenen Beschlüsse wurde die VERSCHMELZUNG und ÜBERNAHME der Gesellschaft Y beschlossen. Die Verschmelzung findet im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers als Ganzes, ohne Durchführung einer Liquidation (Abwicklung) statt, wobei die Rechtspersönlichkeit der übertragenden Gesellschaft beendet wird.

Proposed translations

+1
43 mins
Selected

"Beendigung/ Erlöschen der Rechtspersönlichkeit" & "durch Übertragung des Vermögens als Ganzes"

Hallo Fabienne,

ich verstehe das genau so wie Du: Die übernommene Gesellschaft verliert ihre Rechtspersönlichkeit OHNE LIQUIDATION, d.h. ohne Ausbezahlung oder Abwicklung ihres Kapitals, durch Aufnahme aufgrund eines Verschmelzungs- bzw. Fusionsvertrages. Ich habe solche Passagen schon ein paar Mal übersetzt und würde Dir auf der Grundlage der mir vorliegenden deutschen Originaldokumente (HR-Auszug) die folgende Übersetzung vorschlagen:

(...) wurde die Verschmelzung und Aufnahme der Fa. Y - [eventuell in Klammern hinzufügen da so typisch im deutschen HR: (übernommene Gesellschaft)] in die Fa. X [eventuell in Klammern hinzufügen: (übernehmende Gesellschaft)] unter Beendigung der Rechtspersönlichkeit der übernommenen Gesellschaft durch Übertragung des Vermögens als Ganzes beschlossen.


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Note added at 1 hr (2008-12-07 12:56:23 GMT)
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Das kommt natürlich ganz auf den Kontext an. Habe schon bemerkt dass im Originaltext von "entidad" die Rede ist. Wenig später wird die Y aber eindeutig als "sociedad" bezeichnet, daher kannst Du ruhig die Ganze Zeit von "Gesellschaft" sprechen. Sowohl bei der X als auch bei der Y. Das mit dem "Rechtsträger" wäre hier unnötigerweise ins Allgemeine gehen...

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Note added at 2 hrs (2008-12-07 14:18:15 GMT)
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Ah, jetzt verstehe ich Deine Frage. > "Übernommen" ist mehr passiv, "Übertragend" ist mehr aktiv. Beides ist m.E. grundsätzlich in fast jedem Fall verwendbar, denn ich denke dass die Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft grundsätzlich NIE durch einseitigen Beschluss einer anderen Gesellschaft erlöschen kann. Dazu wird i.d.R. stets ein Gesellschafterbeschluss der sich auflösenden Gesellschaft selbst nötig sein... Insofern wird "übertragend" m.E. auch immer juristisch korrekt sein. Eine unterschiedliche Wortwahl würde ich nur zur Nuancierung der Gegebenheiten des Einzelfalles vornehmen, denn wie wir wissen gibt es "aktivere" Übernahmen und "passivere"... und da spielen die eventuell bereits bestehenden Beteiligungsverhältnisse eine Rolle, oder wirtschaftliche Fragen (ein Unternehmen "in Schieflage" auf der einen Seite, ein "starkes" Unternehmen auf der anderen... etc.

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Note added at 2 hrs (2008-12-07 14:27:59 GMT)
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"(...) unter Auscchluss der Liquidation (...)", sehr schön.

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Note added at 11 hrs (2008-12-07 23:35:49 GMT)
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Hallo Fabienne, lass Dich nicht in die Irre treiben! Beide Begriffe bedeuten dasselbe, nur das eine ist die Substantivierung - oder Adverbialisierung - ich weiss nicht genau, des anderen und in Deinem Kontext ist, auch aus grammatikalischen Gründen, die "Rechtspersönlichkeit" der Begriff Deiner Wahl! Jede juristische Person hat "Rechtspersönlichkeit", denn es ist gerade diese, welche die juristische Person zu einer solchen macht... Eine Versammlung von Freunden ist noch keine "Gesellschaft" im Sinne des BGB, und noch weniger im Sinne des Handels- und Gesellschaftsrechts. Erst eine durch eine darauf gerichtete Einigung der Teilnehmer kann - zum Beispiel - eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entstehen, vgl. mit §§ 705 ff. BGB - sog. Gesellschaftsvertrag, welche eine von jedem einzelnen Gesellschafter eigene - selbständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Und Hopp! Eine neuer Rechtsträger, eine neue Person, eine sog. "juristische Person" ist entstanden! Die Versammlung von Freunden hatte keine Rechtspersönlichkeit - die von ihnen gegründete GbR plötzlich schon! Also nochmal: beides bedeutet dasselbe und die Unterschiede liegen mehr in der Grammatik, bzw. in dem "point of view"!!! Die Rechtspersönlichkeit ist die wesentliche Eigenschaft einer juristischen (oder "Rechts"-)Person. Jede "Rechtsperson" (im vgl. zur "natürlichen Person" - die von Natur (übrigens von Geburt) aus auch Träger von Rechten und Pflichten ist, hat eine "juristische Persönlichkeit" und jede "juristische Persönlichkeit" ist entweder eine a) natürliche Person oder b) eine juristische Person (typischerweise wird aber nur bei juristischen Personen von Rechtspersönlichkeit gesprochen, da sich die Frage bei natürlichen Personen, von Ausnahmen abgesehen, eigentlich gar nicht stellt...) Ich hoffe, ich habe mich verständlich machen können, und bin nicht zu ausschweifend geworden....

LG, Malte

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Note added at 11 hrs (2008-12-07 23:41:37 GMT)
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Durch die Fusion hört die übernommene (oder übertragende) Gesellschaft auf zu existieren, weil sie von der anderen sozusagen "absorbiert" wird, d.h. sie verliert ihre (eigenständige) Rechtspersönlichkeit und geht in der Rechtspersönlichkeit der übernehmenden Gesellschaft auf... "ist" also nur noch die Rechtspersönlichkeit der anderen Gesellschaft...

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Note added at 11 hrs (2008-12-07 23:45:27 GMT)
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Siehe ganz einfach den Becher ES>DE "personalidad jurídica"!!!

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Note added at 23 hrs (2008-12-08 11:16:51 GMT) Post-grading
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Vielen Dank!
Note from asker:
Vielen Dank Malte! ich habe nun auch schon im Creifelds und im Umwandlungsgesetz nachgeschlagen. Ich denke dein Vorschlag ist einwandfrei! Einen schönen Sonntag noch!
Heisst es denn "übernommene Gesellschaft" oder eher "übertragender Rechtsträger"?
Danke Malte! Genau darum ging es bei meiner Frage. Aber ich denke in diesem Text kann wirklich beides verwendet werden (sowohl "übertragende" als auch "übernommene". In einem Satz muss ich sogar "übertragende Gesellschaft" verwenden, da das Verb des Satzes bereits "übernehmen" ist. Ausserdem haben meine Recherchen ergeben, dass man im Bereich der Verschmelzung oft von "übertragenden Gesellschaften" spricht: Verschmelzung Vereinigung von (zwei oder mehr) Kapitalgesellschaften zu einer Gesellschaft. Das Vermögen der übertragenden Gesellschaft(en) wird unter Ausschluss der Liquidation der übertragenden Gesellschaft zur Gänze auf die übernehmende Gesellschaft übertragen. Die Verschmelzung bewirkt den Übergang der übernehmenden Gesellschaft in sämtliche Rechtsverhältnisse der übertragenden Gesellschaft (Gesamtrechtsnachfolge). Die Verschmelzung ist zulässig zwischen * (zwei oder mehreren) GmbHs * (zwei oder mehreren) AGs * einer GmbH als übertragende Gesellschaft auf eine AG als übernehmende Gesellschaft Nicht zulässig ist die Verschmelzung einer AG als übertragende Gesellschaft auf eine GmbH als übernehmende Gesellschaft. Die Verschmelzung kann erfolgen als: Verschmelzung zur Aufnahme: eine (die übernehmende) Gesellschaft besteht fort, die übertragende Gesellschaft geht in dieser auf. Verschmelzung zur Neugründung: beide (bzw. mehrere) Gesellschaften gehen als übertragende Gesellschaften in eine neu zu gründenden Gesellschaft auf. (http://www.specht-partner.at/content/rechtsanwalt_wien_anwalt/news__infos/unternehmenskauf/unternehmenserwerb_durch_umgruendung/anwalt_wien.html) Ein interessantes Thema. Schön, dass man bei unserem Beruf und täglich dazu lernt. LG
"Juristische Person" wird von der Mehrheit für "personalidad jurídica" vorgeschlagen. Ich dachte auch eher an "Rechtspersönlichkeit", aber "Erlöschen der juristischen Person" taucht wirklich oft im Google auf.
Ist sehr deutlich erklärt. Ich denke auch, dass Rechtspersönlichkeit hier besser passt. Gefunden habe ich auch immer beim Googeln "...bei juristischen Personen durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit". Ich bedanke mich herzlich bei dir, für deine ausführlichen Erklärungen und tolle Hilfe bei dieser Frage. LG, Fabienne
Peer comment(s):

agree Olaf Reibedanz
4 mins
Dankeschön!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank an alle für Eure Hilfe! Los puntos de los mereces, Malte. Un saludo desde Gran Canaria"
14 mins

Beendigung oder Löschung der juristischen Person

Je nachdem ob das Augenmerk auf das Ende der Existenz der juristischen Person, also des Unternehmens, oder auf die Löschung des Eintrages im Handelsregister liegt. Gescmackssache!

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Note added at 18 Min. (2008-12-07 12:07:19 GMT)
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Im Lichte der durch die Vollversammlung getroffenen Vereinbarungen der Gesellschaft X, die Zusammenführung und Eingliederung der Gesellschaft Y durchzuführen, soll diese ohne Liquidation und mit kompletten Übertragung...
Note from asker:
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag!
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4 hrs

Aufhebung der juristischen person

Ist meiner Meinung nach der richtige Ausdruck
Something went wrong...
6 hrs

Erlöschen der juristischen Person

Wenn es eine Übersetzung für Deutschland sein soll, heißt das eher "Erlöschen der juristischen Person". Man findet auch "Auflösung der juristischen Person".

In Österreich und der Schweiz heißt das "Aufhebung der juristischen Person", wie Susanne ganz richtig vorgeschlagen hat.
Note from asker:
Danke dir Ursula! Die Übersetzung ist für Deutschland. Ist denn "Rechtsperson" nicht "persona jurídica"? LG
Sorry, ich wollte fragen, ob "juristische Person" denn nicht mit "persona jurídica" übereinstimmt?
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