Glossary entry (derived from question below)
Danish term or phrase:
ferieberettigende løn
German translation:
Bruttovergütung (siehe Erklärung!)
Added to glossary by
Annette Bredewold
Mar 11, 2008 14:57
16 yrs ago
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Danish term
ferieberettigende løn
Danish to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
zu Urlaub berechtigender Lohn?
Proposed translations
(German)
2 | Bruttovergütung (siehe Erklärung!) | Susanne Rosenberg |
4 | Erworbener Anspruch auf (bezahlten) Urlaub | Richard Holtz |
Change log
Mar 11, 2008 15:03: Susanne Rosenberg changed "Term asked" from "ferieberettigende lön" to "ferieberettigende løn"
Proposed translations
1 hr
Selected
Bruttovergütung (siehe Erklärung!)
Beim "Ferieberettigende løn" (vgl. auch "ferieberettiget løn"/"den ferieberettigede løn") handelt es sich m. E. um die für die Berechung des Urlaubsgeldes maßgebliche Bruttovergütung (siehe z. B. http://www.atp.dk/X5/wps/wcm/jsp/atp/pdf/5700201_marts06.pdf... insbesondere den Abschnitt "Beregning af feriepenge og -dage" auf S. 3 sowie die Berechnung auf S. 12).
Offensichtlich gibt es in Bezug auf die zu berücksichtigenden Einkommensbestandteile geringfügige Unterschiede (zumindest scheint es keine 100 % eindeutige Definition oder Vorschrift zu geben), aber insgesamt entspricht die **urlaubsgeldanspruchsmaßgebliche Vergütung** (!) in etwa dem, was wir in Deutschland unter der zu versteuernden Gesamtvergütung verstehen. Ich würde mich daher für einen Ausdruck entscheiden, unter dem der Leser sich etwas vorstellen kann, wie z. B. "Bruttovergütung" oder "zu versteuernde Gesamtvergütung" o. ä., ggf. mit einer entsprechenden Fußnote.
Auf jeden Fall sind solche Begriffe immer eine harte Nuss. Auf die Lösungsvorschläge der Kollegen bin ich daher sehr gespannt!
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Note added at 1 hr (2008-03-11 16:18:04 GMT)
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Ups, wegen eines Kommas nach dem Link lässt sich die Seite nicht öffnen - jetzt müsste es gehen: http://www.atp.dk/X5/wps/wcm/jsp/atp/pdf/5700201_marts06.pdf
Offensichtlich gibt es in Bezug auf die zu berücksichtigenden Einkommensbestandteile geringfügige Unterschiede (zumindest scheint es keine 100 % eindeutige Definition oder Vorschrift zu geben), aber insgesamt entspricht die **urlaubsgeldanspruchsmaßgebliche Vergütung** (!) in etwa dem, was wir in Deutschland unter der zu versteuernden Gesamtvergütung verstehen. Ich würde mich daher für einen Ausdruck entscheiden, unter dem der Leser sich etwas vorstellen kann, wie z. B. "Bruttovergütung" oder "zu versteuernde Gesamtvergütung" o. ä., ggf. mit einer entsprechenden Fußnote.
Auf jeden Fall sind solche Begriffe immer eine harte Nuss. Auf die Lösungsvorschläge der Kollegen bin ich daher sehr gespannt!
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Note added at 1 hr (2008-03-11 16:18:04 GMT)
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Ups, wegen eines Kommas nach dem Link lässt sich die Seite nicht öffnen - jetzt müsste es gehen: http://www.atp.dk/X5/wps/wcm/jsp/atp/pdf/5700201_marts06.pdf
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36 mins
Erworbener Anspruch auf (bezahlten) Urlaub
Es geht hier offensichtlich um bei einem Beschäftigungsverhältnis erworbene Urlaubsansprüche. Üblicherweise handelt es sich um bezahlten Urlaub.
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