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German language (monolingual) [PRO] Law/Patents - Transport / Transportation / Shipping / Eisenbahnwesen - rechtliche Grundlagen
German term or phrase:Oberbegriff/Definitionen gesucht für Masterarbeit
Hallo liebe proZ-Mitglieder,
im Rahmen meiner MA ("Brandschutz-Terminologie in unterirdischen Schienenverkehrsanlagen") bin ich auf der Suche nach einem juristisch korrekten Oberbegriff für alle Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Normen und firmeninternen Regelwerke, die ich für einen inhaltlichen Vergleich nutze. Könne man diese Texte gemeinhin als "Regelwerk(e)" bezeichnen, wäre das inhaltlich etwas anderes? Mein Betreuer legt sehr großen Wert auf die terminologische Richtigkeit meiner Arbeit.
Weiterhin finde ich die inhaltliche Unterscheidung zwischen "Vorschrift", "Richtlinie", "Verordnung", "Vorschrift" etc. sehr schwierig. Habe momentan auch eher das Gefühl, dass diese Begriffe sehr zufällig verwendet werden. Gibt es da irgendwo eine vertrauenswürdige Website mit Definitionen? Konnte bisher leider nichts finden.
Da ich mich auf diesem Gebiet jedoch überhaupt nicht auskenne, bitte ich hiermit um eure Mithilfe. Vielen Dank!
Das zweite ist (Beispiel München), dass aus aktuellen Fortentwicklungen vorausschauend Maßnahmen getroffen werden, die noch nicht vorgeschrieben sind - ein weiteres Terminologieproblem.
Diese werden dann aber über Generalklauseln in übergeordneten Rechtsvorschriften wie z.B. "Stand der Technik" auch relativ schnell bindend, oder können bei Unfällen unter Bedingungen der Nichtberücksichtigung sogar zu Haftungs- und Strafverantwortungen führen, als ob sie schon Vorschrift gewesen wären.
für berechtigte Kritik und Hinweise bin ich aber jederzeit offen.
Nein, mit dem eigentlichen Titel hat das nichts zu tun. Ich habe einfach beim Schreibprozess festgestellt, dass ich z. B. im Kapitel über rechtliche Grundlagen mehr als einmal etwas zu allen *Vorschriften* sagen möchte und bin bei meiner Recherche auf kein befriedigendes Ergebnis gestoßen. Qualität liegt für mich eben im Detail, auch wenn das etwas übertrieben wirken mag.
Ich werde mich Ihnen aber abschließen und tendiere momentan für *brandschutzbezogene Vorschriften*. War mir nur nicht sicher, ob *Vorschriften* nicht ein juristisch genau definierter Begriff ist, wie *Rechtsverordnung* etwa.
... ja, ich habe gestern vielleicht ein bisschen zu scharf geschossen, pardon. Diese Passage in der Unterlage aus Wuppertal habe ich sehr wohl gelesen (Bezug nur auf §§54/57), aber auch das PBefG selbst. In den später entdeckten Presseberichten (z.B. München) wurde mir durchaus klar, dass die gesetzlichen Vorgaben nur einen Rahmen bilden und dann Einbauten auf Grund neuerer Erkenntnisse als 'Inititativen' ausgegeben werden können.
Dass Sie sich hier an dieser Stelle verteidigen, spricht für Sie bzw. für die Sicherheit, mit der Sie die Bearbeitung vorgenommen haben - das gefällt mir!
Nochmal zur eigentlichen Frage: Es geht um die Zusammenfasung aller Vorschriften zu einem Sammeltitel - mit welchem Zweck? Soll das der Titel der Arbeit werden?
Auch nach der weiteren Beschäftigung mit dem Thema fällt mir nichts Besseres ein als 'Vorschriften', 'bindende Vorschriften', 'verbindliche Vorschriften' oder 'Gesamtheit der rechtlich bindenden Vorschriften'. Es wäre schön, wenn sich noch Kolleginnen oder Kollegen finden würden, um zu Bestätigung oder Ablehnung hier den Daumen zu heben oder zu senken.
... und wenn Sie die Inhalte der Links, die Sie posten, auch richtig gelesen hätten, hätten Sie in der PDF der Hochschule Wuppertal auch folgendes gefunden:
"Das PBefG ist die gesetzliche Grundlage, auf welcher die Verordnungen und Richtlinien für Straßenbahnen beruhen, also auch die für den Brandschutz zuständigen Regelungen."
Ich hoffe diese Diskussion ist hiermit erledigt und ich würde mich über weitere konkrete Vorschläge für meine ursprüngliche Fragestellung freuen.
entschuldigen Sie bitte, aber wie können Sie meine Arbeit kritisieren ohne überhaupt eine Seite gelesen zu haben? Wie ich schon sagte, schreibe ich direkt für eine Firma und muss mich dementsprechend auch an Vorgaben meines Betreuers halten.
Wenn Sie etwas weiter denken, wird in Deutschland rechtlich zwischen Eisenbahnen (AEG) und sonstigen Bahnen (nach PBefG) unterschieden. Je nach System gelten dann auch andere Vorgaben für den Tunnelbau/Brandschutz, z. B. die Tunnelbau-Richtlinie nach BOStrab oder die Richtlinien des EBA für den Bau und Betrieb in Eisenbahntunneln. Ich habe ja auch nie behauptet, im PBefG stünden alle Informationen zum Brandschutz - man muss aber das Verkehrssystem an sich schon berücksichtigen um am Ende die Informationen richtig einzuordnen. Deshalb spielen AEG und PBefG eine Rolle, da sie die rechtliche Grundlage für alle weiteren Bestimmungen bilden.
Noch kurz zur Erläuterung: ich untersuche die deutsche/englische Terminologie zu Brandschutz in unterirdischen Schienenverkehrssystemen. Da ich aber direkt für eine Firma schreibe, beschränke ich mich auf die für meinen AG relevanten *Vorschriften*. Die Sache ist, dass eben nicht alle bindend sind (DIN-Normen etwa).
Diese wären in meinem Fall:
- Allgemeines Eisenbahngesetz, Personebeförderungsgesetz - Technical Specification Interoperability (EU Kommission) - BOStrab, BOStrab Tunnelbau Richtlinie - EBO - diverse DIN/BS/ISO/EN-Normen - Richtlinien/Regelungen/Leitfäden zum Brand- und Katastrophenschutz des EBA - Konzernrichtlinien (123, 813) der DB AG - UIC-Kodex 779 - Verordnungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen
Vielleicht einmal hier vollständig auflisten, da könnte man mehr dazu sagen.
Mir fällt dazu ein: - Bahn-Bauvorschriften (Straßenbahn- oder BahnBO) - Vorschriften zu Streckenelektrifizierung und Stromzuführungen - Bahn-Betriebsvorschriften - Betriebsanweisungen des konkreten Unternehmens - allgemeine Bauvorschriften und Baugesetzgebungen - Feuerdämmungsvorschriften (Bau) - Feuerbekämpfungseinrichtungen (Bau) - Unfallverhütungsvorschriften (UVVs) der Berufsgenossenschaften - Evakuierungsvorschriften und System von Notausstiegen und Tunnelübergängen - Markierungsvorgaben für Evakuierungswege - Organisations- und Alarmierungsplan für Unfallhilfe durch den Betreiber - Regelung der Zusammenarbeit mit Feuerwehr, THW, usw. einschließlich Vereinbarung gemeinsamer Übungen
Wie heißen diese alle ganz konkret? Hoch angesiedelte Vorschriften (z.B. EU) wirken meist nicht direkt, sondern über nationale Rechtsinstrumente in jedem Einzelstaat.
.... die alleine ein juristisches Handbuch ergeben würde.
Vielleicht sollte man den Oberbegriff 'Vorschriften' verwenden, um zu zeigen, dass etwas BINDEND vorgeschrieben wird.
'Regelwerke' klingt etwa zu unverbindlich. Ich kann schreiben: alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr sollen die XY-Impfung erhalten. Dann wäre das ein 'Regelwerk', aber es würde nichts passieren, wenn niemand dem folgen würde.
Bei Bahn-Betriebsvorschriften ist das natürlich ganz anders.
PS.: Habe ich richtig gelesen: Schreibst Du über die Terminologie des Brandschutzes, nicht über den Brandschutz selbst?
Wir haben übrigens vor kurzem in diesem Forum herausgefunden, dass auch die Herangehensweise an die realen Probleme des Brandschutzes von Nation zu Nation sehr unterscheidlich ist, obwohl diese realen Aufgaben eigentlich die selben sind.
...scheint nach meinem sprachempfinden die richtige Lösung für das Problem zu sein. Anderseits: Warum stellen Sie diese wichtige Frage nicht einfach mal Ihrem Betreuer? Dafür ist er ja da, oder?
... ich dachte ... aber Sie haben recht. – Dann vielleicht nur *verbindliche Normen*? oder *gesetzliche und technische Vorschriften*, *gesetzliche und andere Vorschriften* ...
Die Termini "Rechtsnormen", "Rechtsvorschriften" o. ä. umfassen auch nicht die technischen Regelwerke/Normen (z. B. DIN, EN), die keinen Gesetzes- oder vergleichbaren Rang haben.
oder *Rechtsvorschriften* oder *gesetzliche/rechtliche Vorschriften/Vorgaben/Normen* wären m.E. die umfassendsten Oberbegriffe; dabei fehlen nur die "firmeninternen Regeln" – die müsste man dann ergänzen, z.B.: *gesetzliche und firmeninterne Normen*. Die einzelnen Begriffe werden in der Tat nicht besonders einheitlich verwendet.
vielen Dank für die schnelle Antwort. Diese inhaltliche Einordnung von "Regelwerke" habe ich auch gefunden, wusste aber nicht, ob ich das so glauben kann... Ich muss einfach eine kürzere Variante finden, um nicht ständig alle Text-Kategorien aufzählen zu müssen. Es geht in erster Linie um die Unterscheidung innerhalb Deutschlands, die EU sagt zu meinem Thema nicht allzu viel.
... bezeichnen im eigentlichen Sinne nur Normen und direkt davon abgeleitete Dokumente (wie "Merkblätter" u. ä.), also technische Regelwerke. Vom Gesetzgeber verabschiedete Gesetze und Verordnungen werden davon nicht erfasst. Es ist relativ unwahrscheinlich, dass man alle genannten Kategorien mit einem einzigen Oberbegriff "erschlagen" kann. Zum Thema Richtlinien und Verordnungen eine Frage: Geht es hier um die Unterscheidung auf EU-Ebene?
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Answers
1 day 9 hrs confidence:
rechtlich bindende Vorschriften zum Brandschutz in Bahntunneln ....
Explanation: 'Bindende Vorschriften zum Brandschutz in Bahntunneln sowie Vorbeugungs- und Einsatzkonzepte unter Berücksichtigung der neuesten Unfallforschung'.
So würde ich das lösen, wenn ich heute noch abgeben müsste - das wäre ein vollständiger Untertitel bei einem Vortrag oder im Vorwort zu der genannten Arbeit.
Ich halte es für vertretbar, die 'unteriridischen Schienenverkehrsanlagen' zu 'Bahntunneln' zu verkürzen, um überhaupt irgendwo zu straffen.
Soweit aber Entwicklungen wie die von München ebenfalls erwähnt werden sollten, müsste der diesbezügliche Halbsatz auch noch ausgeführt werden.
Übrige Herleitung: siehe Diskussion und Referenzbeitrag.
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