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Was hier noch erschwerend hinzukam, war, dass noch an mehreren anderen Stellen im Text diese Konstruktion vorkam ("mit Sitz an der [Straße] in [Ort]"), wo sich aber die Frage der Begung nicht stellte, da der Straßenname kein Adjektiv enthielt.
Zwecks Einheitlichkeit sollte man wahrscheinlich am besten an allen diesen Stellen auf die gleiche Weise verfahren. D.h. wenn man hier Sabines oder Cilians Variante nimmt (die mir prinzipiell am besten gefallen), müsste man auch bei den anderen Stellen so handhaben (was wiederum umständlich wäre, da man es dann überall im Text ändern müsste). Daher hab ich mich hier darauf beschränkt, einfach nur eine Anmerung für den Kunden zu machen, damit er selbst entscheidet, welche der verschiedenen Varianten er hier nehmen will (und ob er ggf. auch den restlichen Text entsprechend anpassen will).
Auch Österreicher, deutschsprachige Belgier und Luxemburger schreiben das Eszett. In der Schweiz und in Lichtenstein wird es nicht geschrieben und auch in der Schule nicht gelehrt, hingegen wird es von Verlagen, die über die Grenze hinaus ihr Publikum suchen, durchwegs verwendet.
Wird die Adressangabe evtl. zum Adressieren verwendet, sollte sie in der ‚richtigen’ Form angegeben werden, also ungebeugt – unabhängig davon, was richtig und was, hier oder dort, gebräuchlich ist. Ansonsten (v.a. im Fließtext) ist die Beugung korrekt, sonst klingt es ja auch nicht gut. Hier würde ich es folglich umformulieren (z.B. “an der“ streichen).
Hmm, da habe ich mich wohl doch geirrt und etwas dazugelernt:<br> "Falls Sie sich bei zusammengesetzten Straßennamen die Frage stellen, ob die einzelnen Bestandteile gebeugt werden oder nicht, hier die Antwort: Ja, es ist korrekt, sie zu beugen. " <br> http://www.sekada-daily.de/aktuelles/tipp/rechtschreib-dschu...
Mit Sabine: Ich meine auch, man würde wohl eher "mit Sitz in (Ort), (Straße/Strasse)" schreiben; also schön vom Großen zum Kleinen.<br> Aber zur Beantwortung der Frage: Meiner Meinung nach wäre a) die richtige Lösung, da das "Neue" doch Teil des Eigennamens der Straße ist.
und schreiben: mit Sitz in CH-XXX Oberhausen, Neue Winterthurerstrasse 99
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„Neue Winterthurerstrasse“
Explanation: Ich würde es so lassen wie es dasteht, da „Neue Winterthurerstrasse“ ja ein Strassenname, also ein feststehender Begriff ist, der eigentlich nicht verändert wird.
Stefanie Barschdorf (X) Austria Local time: 22:00 Works in field Native speaker of: German, English
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