Aufgaben der StTudienleitung - Gymnasiale Oberstuf 10:05 Apr 9, 2021
(1) Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Studienleiterin oder des Studienleiters liegt im Bereich der gymnasialen Oberstufe. (2) Zu den Aufgaben der Studienleiterin oder des Studienleiters gehören insbesondere: 1. Wahrnehmung von Aufgaben der Organisation und Verwaltung im Bereich der gymnasialen Oberstufe, soweit sie über die Fachbereiche hinausgehen, 2. Information, Beratung und Unterstützung aller Lehrkräfte, insbesondere der Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter, in Fragen der Oberstufenarbeit, auch durch Unterrichtsbesuche im Benehmen mit der Lehrkraft; die Studienleiterin oder der Studienleiter bemüht sich um die Kooperation der in der Oberstufe unterrichtenden Lehrkräfte, 3. Koordination der Oberstufenarbeit über die Fachbereiche hinaus unter Berücksichtigung des von ihr oder ihm zu ermittelnden Bedarfs und Angebots an Unterrichtsveranstaltungen; sie oder er wirkt insoweit bei der Unterrichtsverteilung und der Stundenplangestaltung mit, 4. Einberufung und Leitung von Schulstufen- oder Jahrgangsstufen- und Fachbereichskonferenzen, soweit sie die Oberstufenarbeit insgesamt betreffen, im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter und den Fachbereichsleiterinnen |