Abgesehen von der Anmerkung von Renate R-R.: 16:10 Mar 4, 2020
Geht es denn wirklich um Vermietung? Wenn der "Poste" uniintern ist, werden die Räume dieser hauseigenen Stelle nicht vermietet, sondern lediglich bereit gestellt. Dafür bekommt dann die FH Kosten erstattet, weil sie den Raum z.B. nicht mehr als Unterrichts- od. Verwakltungsraum nutzen kann; außerdem vllt. Kosten für Strom, Gas, Wasser. Dem einen Satz können wir aber die Konstellation nicht entnehmen. Den Begriff "Unterbringung" von Renate R-R. fand ich eigentlich für den Suchbegriff passend. Ansonsten wäre da noch der allererste Post (von Gisela Vigy) recht geeignet, da in dieser Hinsicht unverfänglicher. |