Habt Geduld mit mir... 12:24 Oct 1, 2003
Uff.... Der Originaltext (Mietvertrag) ist in griechischer Sprache, folglich auch in griechischer Schrift... 2) Bei dieser Art von Übersetzungen ist es - vielleicht NUR hierzulande - üblich, Namen (Eigennamen, selbst Städtenamen und auch Firmennamen) sowohl in lateinischer als auch in griechischer Schrift anzugeben (z.B. der Vermieter Steffen Walter (����� ������))...Ich habe die griechische Firmenbezeichnung (bzw. englisch, bereits übersetzt), soll sie aber fuer den deutschen Kunden deutsch angeben. Auch wenn das international NICHT ueblich ist. |