Nach E-Mail ans FA doch nicht unternehmerisch tätig, steuerliche Erfassung redundant?
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Pitstar
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Oct 18, 2018

Hallo Community!

Ich hätte da eine kurze Frage bei der ich auf eure Hilfe hoffe. Bisher konnte ich einen ähnlichen Fall nicht finden, wahrscheinlich, weil ich mir umsonst unnötige Gedanken/Sorgen mache und der einzige Mensch bin, der sich diese Frage stellt... Ich habe vor einigen Wochen voreilig eine E-Mail ans Finanzamt geschrieben, in der ich angab, eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer anmelden zu wollen. Zwei Wochen später bekam ich dann auch ein Schreiben, in dem
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Hallo Community!

Ich hätte da eine kurze Frage bei der ich auf eure Hilfe hoffe. Bisher konnte ich einen ähnlichen Fall nicht finden, wahrscheinlich, weil ich mir umsonst unnötige Gedanken/Sorgen mache und der einzige Mensch bin, der sich diese Frage stellt... Ich habe vor einigen Wochen voreilig eine E-Mail ans Finanzamt geschrieben, in der ich angab, eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer anmelden zu wollen. Zwei Wochen später bekam ich dann auch ein Schreiben, in dem ich dazu aufgefordert wurde, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER auszufüllen. Nun musste ich aufgrund privater Gründe einen Rückzieher machen und werde wahrscheinlich erst im Laufe des nächsten Jahres eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen können. Bisher war ich in keinster Weise unternehmerisch tätig. Nun meine Frage: Wie soll ich das Schreiben, welches ich bekommen habe, betrachten und muss ich den Fragebogen nun überhaupt noch ausfüllen? Im Prinzip ja eigentlich nicht, da ich nicht unternehmerisch tätig war, nicht unternehmerisch tätig bin und es auf absehbare Zeit auch nicht sein werde. Alles bleibt wie bisher beim Alten. Es gibt also nichts zum Anmelden und auch nichts steuerlich zu erfassen. Seh' ich das richtig?

Liebe Grüße
Peter
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Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Neue Mail bzw. Antwortschreiben an das Finanzamt Oct 18, 2018

Hallo Peter,

aufgrund der neuen Situation würde ich in diesem Fall einfach noch einmal aktiv werden und eine neue Mail bzw. ein kurzes Schreiben ans FA schicken - mit genau der Aussage, dass du aus privaten Gründen derzeit doch (noch) nicht selbstständig/freiberuflich tätig werden kannst/möchtest, dies nun erst im Laufe des nächsten Jahres vorhast und dich dazu rechtzeitig vorher erneut melden wirst. Du kannst in diesem Zusammenhang auch angeben, dass du den Fragebogen zum jet
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Hallo Peter,

aufgrund der neuen Situation würde ich in diesem Fall einfach noch einmal aktiv werden und eine neue Mail bzw. ein kurzes Schreiben ans FA schicken - mit genau der Aussage, dass du aus privaten Gründen derzeit doch (noch) nicht selbstständig/freiberuflich tätig werden kannst/möchtest, dies nun erst im Laufe des nächsten Jahres vorhast und dich dazu rechtzeitig vorher erneut melden wirst. Du kannst in diesem Zusammenhang auch angeben, dass du den Fragebogen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausfüllst, da die Grundlage dafür ja erst einmal entfallen ist und sich die Frage der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erst im nächsten Jahr wieder neu stellt.

Viele Grüße

Steffen

[Edited at 2018-10-18 14:30 GMT]
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Thayenga
MoSpa
ahartje
 
Rolf Keller
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Prinzipielle Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt Oct 19, 2018

Jeder hat grundsätzlich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt, soweit es um Dinge geht, die steuerlich relevant sind oder sein könnten. Es spielt also keine Rolle, was das für ein Fragebogen ist und ob er konkret auf deine Situation zutrifft: Du wurdest konkret gefragt und musst daher konkret antworten. (Überleg mal, was eine alternative Regelung wäre.)

Im konkreten Fall lässt es sich möglicherweise über den kleinen Dienstweg per Telefonanruf regeln.


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Nichts Anderes ... Oct 19, 2018

Rolf Keller wrote:

Jeder hat grundsätzlich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt, soweit es um Dinge geht, die steuerlich relevant sind oder sein könnten. Es spielt also keine Rolle, was das für ein Fragebogen ist und ob er konkret auf deine Situation zutrifft: Du wurdest konkret gefragt und musst daher konkret antworten. (Überleg mal, was eine alternative Regelung wäre.)

Im konkreten Fall lässt es sich möglicherweise über den kleinen Dienstweg per Telefonanruf regeln.


... habe ich mit anderen Worten geschrieben. In diesem Fall ist eine aktive Kommunikation mit dem Finanzamt gefragt, unabhängig von dem dafür gewählten "Kanal". Die "konkrete Antwort" besteht aus meiner Sicht gerade darin anzugeben, dass sich die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit in das nächste Jahr verschiebt.


Ricki Farn
 


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